Der Umfang bezieht sich auf die juristische(n) Person(en) des Unternehmens, die einer EcoVadis Bewertung unterzogen wird/werden. Die möglichen Bewertungsbereiche sind:
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Konzern;
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Unternehmenseinheit;
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Standort.
Wichtige Definitionen
KONZERN
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Als KONZERN gilt ein Unternehmen (juristische Person) mit Tochtergesellschaften oder
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eine Tochtergesellschaft* (juristische Person), die Tochtergesellschaften (Teil eines Konzerns) und eine übergeordnete Muttergesellschaft hat;
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Bei einer KONZERN-Bewertung werden alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften in die EcoVadis Bewertung einbezogen.
UNTERNEHMENSEINHEIT
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Als UNTERNEHMENSEINHEIT gilt ein Unternehmen (juristische Person) ohne Tochtergesellschaften. Dabei kann es sich um ein Unternehmen mit nur einem Standort handeln oder um ein eigenständiges Unternehmen mit einem oder mehreren Standorten, die keine unterschiedlichen Geschäftsbezeichnungen haben, oder um
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eine Tochtergesellschaft eines Konzerns ohne weitere Tochtergesellschaften.
STANDORT
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Ein Standort oder eine Betriebsstätte einer juristischen Person. Dieser Standort hat keine eigene Geschäftsbezeichnung und die EcoVadis Geschäftsbezeichnung verwendet ein Suffix: (Standort von XYZ) für diese Art von Standorten. Zusätzlich verwendet ein Standort die Geschäftsbezeichnung seiner „Mutter“-Unternehmenseinheit mit dem suffix (Standort von XYZ) in seiner EcoVadis Geschäftsbezeichnung.
*Tochtergesellschaft:
Eine Tochtergesellschaft ist ein Unternehmen (mit Geschäftsbezeichnung/Handelsregisternummer), das zu einem anderen Unternehmen gehört, welches üblicherweise als Muttergesellschaft oder Holdinggesellschaft bezeichnet wird.
Kriterien für die Beurteilbarkeit eines Bewertungsumfangs
Damit ein Bereich in die Bewertung eingeschlossen wird, müssen zwei Hauptkriterien berücksichtigt werden:
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Der Bewertungsrahmen muss in Bezug auf die Nachhaltigkeitsrisiken relevant sein und hängt von der Aktivität des Unternehmens ab.
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Das Unternehmen muss eine Geschäftsbezeichnung haben oder unter dem Namen der direkten Muttergesellschaft tätig sein.
Die Geschäftsbezeichnung ist der Name, unter dem ein Unternehmen in dem Land, in dem es tätig ist, rechtlich registriert ist und arbeitet.
EcoVadis empfiehlt, den Bereich zu bewerten, der für die Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Geschäftspartnern am wichtigsten ist. Dies ermöglicht ein gezielteres Nachhaltigkeitsrisikomanagement und eine gezieltere Leistungsbewertung, da viele Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (z. B. Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte) betrieblich an bestimmte Standorte oder eine Gruppe von Standorten innerhalb eines Landes oder einer Region gebunden sind.
Aus diesem Grund bieten Bewertungen, die auf Ebene der Unternehmenseinheit oder des Standorts durchgeführt werden, eine viel bessere Darstellung von Best Practices und möglichen Verbesserungsbereichen. Sie ermöglichen bei Bedarf auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen lokalen Teams bei speziellen Korrekturmaßnahmen. In Fällen, in denen es ein konzernweites Nachhaltigkeitsmanagementprogramm gibt, sorgen Bewertungen auf Standortebene für eine bessere Transparenz und Steuerung der Umsetzung des Programms im gesamten Unternehmen.
Wie werden Joint Ventures bei einer Bewertung berücksichtigt?
Wenn es sich bei einem Unternehmen um ein Joint Venture handelt, beträgt die Mindestbeteiligungsquote mindestens 50 %, um als Tochtergesellschaft zu gelten.
Arten von Bewertungsrahmen, die bei EcoVadis nicht zulässig sind
Es gibt bestimmte Arten von Organisations- und Betriebsstrukturen, die für eine Bewertung NICHT zulässig sind:
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Mischkonzerne (z. B. Konzerne mit einer Vielzahl von Divisionen, die sich in ihren Aktivitäten unterscheiden). Ausnahmen werden hier aufgeführt.
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Geschäftsbereiche oder Abteilungen ohne Geschäftsbezeichnung;
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Rein kommerzielle Einheiten/Vertriebseinheiten in Produktionsgruppen (z. B. Vertriebsbüros, Handelsvertreter, Marketingbereiche).*1
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Reine „Finanzbeteiligungsholdings“ (z. B. Investmentfonds mit einer Geschäftsbezeichnung)*2
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Produktnamen, Handelsmarken und Markennamen;
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Gemeinnützige Organisationen, NGOs*3, akademische Einrichtungen/Universitäten oder staatliche Organisationen/Regierungsorganisationen (außer denjenigen, die einen entsprechende Geschäftsbezeichnung haben).
*1 Kommerzielle Einheiten/Vertriebseinheiten:
Eine rein kommerzielle Einheit ist eine Tochtergesellschaft, die nicht-operative Aktivitäten ausübt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf): Handel, Merchandising, Verkauf. Nicht-operative Aktivitäten sind Aktivitäten, die sich deutlich von der Hauptaktivität des Unternehmens unterscheiden und im Allgemeinen ein nicht signifikantes Nachhaltigkeitsrisiko darstellen.
Gemäß der EcoVadis Methodik können Vertriebseinheiten/kommerzielle Einheiten, wenn sie Teil eines größeren Konzerns sind, der auch produziert, nicht als eigenständige Einheit bewertet werden.* Dies liegt daran, dass die mit ihren spezifischen Aktivitäten verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken viel geringer sind als die eigentlichen Produktionsaktivitäten des Konzerns. Mit anderen Worten: Die rein kommerzielle Einheit eines Produktionsunternehmens stellt im Vergleich zu dem mit dem Konzern verbundenen Risiko kein wirkliches Nachhaltigkeitsrisiko dar.
EcoVadis hat sich für diese Methodik entschieden, da andernfalls alle Nachhaltigkeitsrisiken, die von den Aktivitäten des Konzerns ausgehen, ausgeschlossen würden und die Gefahr bestünde, dass die Leistung von den Kunden falsch interpretiert wird.
Bitte beachten Sie, dass die Leistung aller Tochtergesellschaften in jede Konzernbewertung einbezogen wird. Mit anderen Worten: Die Standortrisiken der kommerziellen Einheit/Vertriebseinheit werden im Fragebogen für die Produktionsaktivität erfasst, da diese Bewertungen ein breiteres Spektrum von Fragen abdecken, die sowohl die Produktions- als auch die Verkaufsaktivitäten widerspiegeln. Diese Teilmenge der Fragen wäre anders, wenn es sich bei den Standorten nicht tatsächlich um kommerzielle Einheiten/Vertriebseinheiten handeln würde.
* Wir können Vertreiber/Großhändler auf Ebene der Tochtergesellschaft bewerten, wenn sie ihre Waren von einem Dritten beziehen (unabhängig davon, ob sie AUCH innerhalb der Unternehmensgruppe produzierte Waren verkaufen), da diese Beschaffung neue nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit sich bringt.
*2 Holdings:
Wir können Holdings bewerten, wenn sie die oberste juristische Person über den Konzernaktivitäten sind.
*3 NGOs:
In Fällen, in denen eine NGO eine Geschäftsbezeichnung hat, eine kommerzielle Aktivität ausübt (die mit einem Nachhaltigkeitsrisiko verbunden ist) und das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, können wir mit der Bewertung fortfahren.
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