So erfolgt die Bewertung großer Unternehmen mit 50.000 Beschäftigten und mehr

Große Unternehmen (L) mit 50.000 Beschäftigten und mehr haben eine komplexe Unternehmensstruktur und eventuell viele internationale Tochterunternehmen. Solche Unternehmen haben in der Regel:

  • Abweichende organisatorische Management-Modelle, die zentralisiert oder dezentralisiert sein können (darunter auch für das Nachhaltigkeitsmanagement).
  • Sie stehen unter höherer Beobachtung durch externe Stakeholder*innen.

Da es das Ziel von EcoVadis ist, alle Unternehmen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigeren Welt zu begleiten, haben wir unsere Bewertungsprinzipien auf die Bedürfnisse großer Unternehmen mit 50.000 Beschäftigten und mehr angepasst, einschließlich:

Bewertungsprinzipien für große Unternehmen mit 50.000 Beschäftigten und mehr

Diese selben Bewertungsprinzipien gelten auch für große Unternehmen mit weniger als 50.000 Beschäftigten, mit Ausnahme der Richtlinien, Maßnahmen und Management-Indikatoren für 360° Watch

Unten finden Sie die Ausnahmen mit besonderen Anforderungen an große Unternehmen (L) mit 50.000 Beschäftigten und mehr, die fettgedruckt sind: 

Management-Indikator für Richtlinien

Bewertungsprinzipien für das Thema „Umwelt“

Ungenügend

25 

Unvollständig

50 

Gut

75 

Fortgeschritten

100 

Hervorragend

Keine formalisierte Richtlinie Qualitative oder quantitative Ziele Qualitative oder quantitative Ziele Qualitative und quantitative Ziele Qualitative Ziele für alle wichtigen Nachhaltigkeitskriterien
  Weniger als 67 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt Mehr als 67 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt Mehr als 67 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt Quantitative Ziele für mindestens 50 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien
        Quantitatives Ziel für Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen
      Einer der folgenden Punkte: Zwei der folgenden Punkte:
- - - Führung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten Führung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten
- - - Prüfmechanismus Prüfmechanismus
- - - Festgelegter Bewertungsumfang Festgelegter Bewertungsumfang
 

 

Bewertungsprinzipien für das Thema Arbeits- und Menschenrechte

Ungenügend

25 

Unvollständig

50 

Gut

75 

Fortgeschritten

100 

Hervorragend

Keine formalisierte Richtlinie Qualitative oder quantitative Ziele Qualitative oder quantitative Ziele Qualitative und quantitative Ziele Qualitative Ziele für alle wichtigen Nachhaltigkeitskriterien
  Weniger als 67 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt Mehr als 67 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt Mehr als 67 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt Quantitative Ziele für mindestens 50 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien
       

Quantitatives Ziel für die Arbeitsbedingungen festgelegt*

 

und

 

Quantitatives Ziel zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung festgelegt

      Einer der folgenden Punkte: Alle folgenden Punkte:
- - - Führung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten Führung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten
- - - Prüfmechanismus Prüfmechanismus
- - - Festgelegter Bewertungsumfang Festgelegter Bewertungsumfang
 

*Beispiele für quantitative Ziele für Arbeitsbedingungen umfassen:

  • Zahlung eines existenzsichernden Lohns an 100 % der Beschäftigten im Unternehmen bis 2030,
  • Angebot von Elternurlaub für 100 % der Beschäftigten bis 2027.

Bewertungsprinzipien für das Thema „Ethik“

Ungenügend

25 

Unvollständig

50 

Gut

75 

Fortgeschritten

100 

Hervorragend

Keine formalisierte Richtlinie Qualitative oder quantitative Ziele Qualitative oder quantitative Ziele Qualitative Ziele Qualitative Zielvorgaben
  Weniger als 50 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt Mindestens 50 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt Alle wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt Alle wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien abgedeckt
   

Richtlinien zu zwei dieser Unterkriterien:

  • Bestechung
  • Interessenkonflikte
  • Geldwäsche
  • Betrug

Richtlinien zu drei dieser Unterkriterien:

  • Bestechung
  • Interessenkonflikte
  • Geldwäsche
  • Betrug

Richtlinien zu all diesen Unterkriterien:

  • Bestechung
  • Interessenkonflikte
  • Geldwäsche
  • Betrug
-

-

 

Mindestens zwei der folgenden Punkte (*muss ein fester Bestandteil des Richtlinien-Dokuments sein): Mindestens vier der folgenden Punkte: Mindestens sechs der folgenden Punkte:
- -
  • Detaillierte Ethik-Richtlinien mit Beispielen wie Warn-Kennzeichnungen, Anhang mit Fragen & Antworten
  • Prüfmechanismus (zum Beispiel Tabelle mit Überprüfungsverlauf)
  • Führung und Aufteilung der Zuständigkeiten (z. B. Ethikkommission oder Ethikbeauftragter)
  • Bewertungsumfang der Richtlinie ist festgelegt
  • Quantitative Ziele für die wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekte innerhalb des Themas „Ethik“
  • Die Anerkennung der Ethikrichtlinie wird von allen Mitarbeitern unterzeichnet
  • Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen gegen die Richtlinien
 

 

Bewertungsprinzipien für das Thema „nachhaltige Beschaffung“

Ungenügend

25 

Unvollständig

50 

Gut

75 

Fortgeschritten

100 

Hervorragend

Keine formalisierte Richtlinie

Allgemeine qualitative Zielvorgaben oder Ziele

oder

Qualitative Zielvorgaben oder Ziele für eines der aktivierten Kriterien

Qualitative Zielvorgaben oder Ziele für alle aktivierten Kriterien

Qualitative Zielvorgaben oder Ziele für alle aktivierten Kriterien

 

Qualitative Zielvorgaben oder Ziele für alle aktivierten Kriterien

 

        Quantitatives Ziel für die gesamten Scope-3- oder vorgelagerten Scope-3-Treibhausgasemissionen
      Drei der folgenden Punkte: Alle folgenden Punkte:
- - - Führung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten Führung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten
- - - Prüfmechanismus Prüfmechanismus
- - - Festgelegter Bewertungsumfang Festgelegter Bewertungsumfang
      Quantitative Ziele für nachhaltige Beschaffung Quantitative Ziele für nachhaltige Beschaffung

 

Management-Indikator für Maßnahmen

Bewertungsprinzipien für die Umwelt und Arbeits- und Menschenrechte

  Prozentsatz der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien behandelt
  <33 % 33 bis 67 % ≥67 %
Keine Maßnahmen 0 0 0
1 Maßnahme 25 25 50
2 bis 3 Maßnahmen 25 50

75

(Mindestens 1 Maßnahme für alle wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen)

Mehr als 4 Maßnahmen 50

50

100

(Mindestens 2 Maßnahmen für alle wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen)

 
 

Bewertungsprinzipien für das Thema „Ethik“

  Nachhaltigkeitskriterien behandelt
  Informationssicherheit Korruptionsprävention Alle aktivierten Kriterien
Keine Maßnahmen 0 0 0
1 bis 2 Maßnahmen 25 25 50
3 bis 4 Maßnahmen 25 50 75*
5+ Maßnahmen 50 75* 100**

*Die Risikobewertung ist für mindestens einen der folgenden Bereiche dokumentiert: Informationssicherheit oder Korruptionsprävention.

**Die Risikobewertung wird sowohl für die Informationssicherheit als auch für die Korruptionsprävention dokumentiert.

 
 

Bewertungsprinzipien für das Thema „nachhaltige Beschaffung“

Keine Maßnahmen 0
1 bis 2 Maßnahmen 25
3 bis 4 Maßnahmen* 50
5 bis 6 Maßnahmen* 75
7+ Maßnahmen* 100

*Liste akzeptierter Maßnahmen:

  • Einführung eines Nachhaltigkeitsverhaltenskodexes für Lieferanten.
  • Miteinbeziehung von sozialen oder ökologischen Klauseln in Lieferantenverträge.
  • Durchführung von Analysen des Nachhaltigkeitsrisikos (d. h. vor den Bewertungen oder Audits der Lieferanten).
  • Bewertung der ökologischen oder sozialen Praktiken der Lieferanten durch Fragebögen.
  • Trainings für Käufer zu sozialen und ökologischen Fragen innerhalb der Lieferkette.
  • Durchführung von Vor-Ort Audits der Lieferanten zu Umwelt- und Sozialfragen.
  • Aufbau von Kapazitäten der Lieferanten, um ökologische und soziale Fragen durch Korrekturmaßnahmen und Schulung zu fördern.
  • Leistungsstarken Lieferanten Zugang zu einzigartigen Anreizen bieten, wie z. B. zu Lieferantenauszeichnungen, Programmen für bevorzugte Lieferanten oder Ausschreibungen.
  • Integration der Ziele im Bereich der nachhaltigen Beschaffung in die Leistungsüberprüfung der Einkäufer*innen.
  • Umsetzung innovativer Praktiken wie Audits auf Stufe 2 oder Umfrage der Stimme der Beschäftigten.

 

Management-Indikator für 360° Watch

Um sich der komplexen Struktur großer Unternehmen (L) mit 50.000 Beschäftigten und mehr anzupassen, sind die Kumulationsregeln bei den 360° Watch Ergebnissen nicht so streng:

Kumulationsregeln für 360° Watch Ergebnisse

Punktzahl 0 Punktzahl 25 Punktzahl 50 Punktzahl 75 Punktzahl 100

Mindestens 1 schwerwiegender Fall

oder

Mindestens 10 erhebliche Fälle

oder

Mindestens 100 geringe Fälle

Mindestens 1 erheblicher Fall

oder

Mindestens 10 geringe Fälle

Mindestens 5 geringe Fälle

Keine

oder

4 oder weniger geringe Fälle

Mindestens 3 positive Fälle