Die Aktualisierungen der Bewertungsmethodik im Q1 2026 decken die folgenden Themen ab:
32.1 Veröffentlichung neuer Dokumente zur Offenlegung der Methodik für alle Lösungen
Änderung: Erweiterung der Inhalte
Betrifft: Neue Vorschriften
Ziel: Die Transparenz der Methodik und Governance an die EU-Verordnung über ESG-Bewertungen anpassen
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating; Carbon Action Manager; IQ Plus; Vitals
Datum der Veröffentlichung: 1. April 2026
Zusammenfassung:
Wir nehmen strukturelle Verbesserungen an unserem Rahmenwerk für Methodik, Governance und Transparenz vor, um es an die EU-Verordnung über ESG-Bewertungen anzupassen. Daher veröffentlichen wir für jedes EcoVadis Rating-Produkt (Nachhaltigkeitsrating, Carbon Rating, Carbon Heatmap, IQ Plus und Vitals) ein umfassendes Dokument zur Offenlegung der Methodik sowie ein einheitliches System zur Versionierung der Methodik. Unser Verfahren zur Überprüfung der Methodik wird zudem durch eine neue, systematische, öffentliche Beratung bei wesentlichen Änderungen ergänzt.
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten der ESGR werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle in der EU tätigen ESG-Ratingagenturen geschaffen, insbesondere im Bereich der Transparenz von Ratings. Diese Änderungen kommen sowohl den Nutzern der Ratings als auch den bewerteten Unternehmen zugute, da sie umfassende, öffentlich zugängliche Informationen darüber bieten, wie genau unsere Bewertungen erstellt, gepflegt und geregelt werden. Die Methodiken von EcoVadis sind so konzipiert, dass sie streng, systematisch, unabhängig, nachvollziehbar und begründbar sind, wie es die neue ESG-Bewertungsverordnung vorschreibt. Letztendlich verbessert dies das Kundenerlebnis, indem unsere Analyseprozesse transparenter werden und die Beteiligten aktiv an der Gestaltung wichtiger methodischer Veränderungen mitwirken können.
Was hat sich geändert?
Umfassende Angaben zur Methodik: In Übereinstimmung mit den Transparenzstandards der EU haben wir detaillierte Dokumente zur Offenlegung der Methodik für alle EcoVadis Produkte (Nachhaltigkeitsrating, Carbon Rating, Carbon Heatmap, IQ Plus und Vitals) veröffentlicht. Diese Dokumente, die in dem separaten Bereich „Regulatorische Offenlegungen“ auf der EcoVadis Plattform verfügbar sind, erläutern offen das Ziel, den Umfang, das Bewertungssystem, die wesentlichen Annahmen, die Datenquellen, die Datenverarbeitung sowie etwaige inhärente Einschränkungen der Methodik
Versionsverwaltung der einheitlichen Methodik: Um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen, haben wir für alle unsere Methodiken ein einheitliches „Major.Minor“-Versionssystem (z. B. V1.0, V1.1, V2.0) eingeführt. Änderungen der Hauptversionsnummer („Major“) spiegeln wesentliche Aktualisierungen der Methodik wider, während Änderungen der Nebenversionsnummer („Minor“) technische oder funktionale Überarbeitungen widerspiegeln. Dieses System gewährleistet, dass jedes Bewertungsergebnis genau auf einen bestimmten, einheitlichen Regelkatalog zurückgeführt werden kann
Neues Verfahren zur Überprüfung der Methodik: Wir haben unseren Überprüfungsprozess zur Aktualisierung unserer Methodiken durch ein strenges, sechsstufiges Verfahren gestärkt, das Einleitung, Vorschlag, interne Validierung, Auswirkungsanalyse, öffentliche Beratung und Genehmigung umfasst. Entscheidend ist, dass wir eine quantitative Auswirkungsanalyse durchführen, wenn eine vorgeschlagene Änderung als wesentlich eingestuft wird, d. h. wenn davon auszugehen ist, dass sie das Bewertungsergebnis für mehr als 10 % des bewerteten Umfangs erheblich verändern wird. Darauf folgt eine obligatorische, 30-tägige, öffentliche Beratungsphase, in der Interessenträger formelle Stellungnahmen einreichen können, bevor die Änderung genehmigt und umgesetzt wird. Alle Überprüfungen und Änderungen der Methodik werden den Nutzern der Ratings und den bewerteten Unternehmen weiterhin transparent über unsere vierteljährlichen Mitteilungen zu Methodikänderungen mitgeteilt.
32.2 Ausklammerung des Umsatzes bei der Berechnung der prozentualen Nachweisabdeckung auf Standortebene
Änderung: Änderung der aktuellen Methodik
Betrifft: Alle Themen; Bewertungsrahmen; Hilfeinhalt zur Beantwortung des Fragebogens; Richtlinien; Zusatzvereinbarungen; Berichterstattung
Ziel: Aktualisierung zur 80 %- und 95 %-Abdeckungsregel auf Standortebene für die Genehmigung von Nachweisen: Diese wird ausschließlich auf der Grundlage der Mitarbeiterzahl oder der Anzahl der Standorte berechnet
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating; Carbon Action Manager
Datum der Veröffentlichung: 15. April 2026
Zusammenfassung:
Wir passen derzeit die Methodik zur Berechnung der Nachweisabdeckung für standortbezogene Informationen an. Künftig richtet sich die Abdeckung ausschließlich nach der Anzahl der Beschäftigten oder der Anzahl der Standorte und nicht mehr nach dem Umsatz. Diese Änderung gilt für Richtlinien, Zusatzvereinbarungen und Indikatoren für die Berichterstattung.
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Wir haben festgestellt, dass die Standorte, die den höchsten Umsatz erzielen, nicht immer den Großteil der Beschäftigten oder der physischen Betriebsabläufe eines Unternehmens beherbergen. Wenn Sie den Umsatz aus der Berechnung ausklammern, erhalten Sie ein genaueres Bild der wirtschaftlichen Bedeutung Ihres Unternehmens. Dadurch werden die Anforderungen der Nachweisdeckung von 80 % und 95 % in allen betroffenen Bereichen Ihrer Bewertung einheitlich angewendet.
Was hat sich geändert?
Wenn ein Unternehmen Unterlagen auf Standortebene vorlegt, müssen diese einen bestimmten Prozentsatz der Geschäftstätigkeit des Unternehmens abdecken (in der Regel 80 % oder 95 %). Bisher konnten Sie diese Deckung anhand des Umsatzes nachweisen.
Künftig wird die Abdeckung nur noch auf der Grundlage der Beschäftigten oder der Anzahl der Standorte berechnet. Unternehmen können ihren Umsatz nicht mehr als Nachweis für die betriebliche Abdeckung heranziehen.
| Alt | Neu |
|
Um Richtlinien, Zusatzvereinbarungen und Berichterstattung auf Standortebene zu erfassen, sollten Nachweise für mindestens 80 % des Umsatzes/der Geschäftstätigkeiten/der Beschäftigten des Bewertungsrahmens vorliegen
Beispiel: • Wenn die Nachweise auf Standortebene weniger als 80 % des Umsatzes, der Geschäftstätigkeiten oder der Beschäftigten des Bewertungsumfangs abdecken, wird die Richtlinie abgelehnt |
Um Richtlinien, Zusatzvereinbarungen und Berichterstattung auf Standortebene zu erfassen, sollten für mindestens 80 % der Geschäftstätigkeiten bzw. Beschäftigten im Bewertungsumfang entsprechende Nachweise vorliegen
Beispiel: • Wenn die Nachweise auf Standortebene weniger als 80 % der Geschäftstätigkeiten bzw. Beschäftigten des Bewertungsumfangs abdecken, wird die Richtlinie abgelehnt |
32.3 Erweiterung der zulässigen belegenden Dokumente für Zertifizierungen
Änderung: Änderung der aktuellen Methodik
Betrifft: Zertifizierungen
Ziel: Erweiterung der Arten von zulässigen Nachweisen für Zertifizierungen, um den bewerteten Unternehmen mehr Flexibilität und Klarheit zu bieten
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating
Datum der Veröffentlichung: 15. April 2026
Zusammenfassung:
EcoVadis erweitert den Umfang der zulässigen belegenden Dokumente für Zertifizierungen um weitere Arten von Nachweisen, wie beispielsweise Datenbank-Screenshots und Nachweise über den Kommunikationsaustausch, insbesondere wenn für den angegebenen Zertifizierungsstandard eine öffentliche Online-Verifizierungsdatenbank verfügbar ist. Diese Aktualisierung soll den Bewertungsprozess vereinfachen, indem es Unternehmen ermöglicht, alternative Nachweise für ihre zertifizierten Managementsysteme vorzulegen, was ihnen sowohl Flexibilität als auch Klarheit verschafft.
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Mit dieser Aktualisierung haben Sie mehr Flexibilität bei der Einreichung von Nachweisen für Ihre Zertifizierungen. Wir wissen, dass das Warten auf ein formelles Zertifikat Ihren Fortschritt verzögern kann. Indem wir weitere Dokumenttypen anerkennen, insbesondere solche, die mit überprüfbaren öffentlichen Datenbanken verknüpft sind, erleichtern wir es Ihnen, die Einhaltung von Vorschriften nachzuweisen und Ihre Bewertung voranzubringen.
Was hat sich geändert?
Neue, zulässige Nachweise: Zwar gilt nach wie vor die Anforderung, dass Zertifikate von einer akkreditierten Stelle ausgestellt werden müssen, doch können Sie nun alternative Nachweise (wie Rechnungen oder offizielle Korrespondenz mit Zertifizierungsstellen) einreichen, sofern für den Standard eine öffentliche Datenbank existiert (z. B. B Corp).
Anforderungen an öffentliche Datenbanken: Wenn Sie einen Screenshot einer öffentlichen Datenbank als Nachweis verwenden, muss diese Datenbank von der für den Zertifikatsstandard zuständigen Stelle oder der Zertifizierungsstelle online veröffentlicht worden sein. Damit Ihre Nachweise anerkannt werden, müssen sie alle folgenden Punkte eindeutig belegen:
- Name des Unternehmens
- Standardname
- Geltungsbereich der Zertifizierung
- Gültigkeitsstatus
Aktualisierung des Hilfeinhalts: Um diese methodischen Änderungen zu unterstützen, überarbeiten wir unsere Hilfeinhalte, damit Sie beim Ausfüllen des Fragebogens klarere und gezieltere Anleitungen erhalten.
| Aktueller Text des Hilfeinhalts | Aktualisierter Text des Hilfeinhalts |
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Beispiele für Dokumente, die angehängt werden sollen - Umweltzertifikat (z. B. ISO 14001) - Gesundheits- und Arbeitsschutzzertifikat (z. B. ISO 45001) - Zertifikat für Informationssicherheit (z. B. ISO 27001 oder Cyber Essentials) - Durch unabhängige Dritte geprüfter Jahres- oder Nachhaltigkeitsbericht
Dokumentenrichtlinien Das Zertifikat muss von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein. Falls das Zertifikat noch nicht ausgestellt wurde, kann ein Audit-Bericht einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorgelegt werden.
Zertifizierungen für Qualitätsmanagement, wie ISO 9001, fallen nicht in den Bewertungsumfang und werden nicht berücksichtigt.
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Beispiele für Dokumente, die angehängt werden sollen: - Umweltzertifikat (z. B. ISO 14001) - Gesundheits- und Arbeitsschutzzertifikat (z. B. ISO 45001) - Zertifikat für Informationssicherheit (z. B. ISO 27001 oder Cyber Essentials) - Durch unabhängige Dritte geprüfter Jahres- oder Nachhaltigkeitsbericht
Alternative Dokumenttypen, die angehängt werden können, wenn zum Zertifikatsstandard eine öffentliche Datenbank gehört (z. B. B Corp, ISO-Normen): - Screenshot der Datenbank - Audit-Bericht - Jahres- oder Nachhaltigkeitsbericht mit oder ohne Zusicherung durch unabhängigen Dritten - Screenshot der Website - Rechnung - Kommunikation mit der Zertifizierungsstelle
Zusätzliche Richtlinien: - Akkreditierung: Das Zertifikat muss einem klaren, zertifizierbaren Standard entsprechen und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein. - Öffentliche Datenbanken: Gültige öffentliche Datenbanken müssen von der für den Zertifizierungsstandard zuständigen Stelle oder der Zertifizierungsstelle veröffentlicht worden sein und alle relevanten Informationen (Name des Unternehmens, Name der Norm, Geltungsbereich und Gültigkeitsstatus) enthalten. - Andere Themen: Sollte Ihr Unternehmen branchenspezifische oder sich auf ein bestimmtes Thema der nachhaltigen Beschaffung beziehende Zertifikate für die nachhaltige Beschaffung besitzen, die nicht in dieser Antwortoption genannt werden, können Sie diese ebenfalls anhängen. - Mehrere Dokumente: Sollte Ihr Unternehmen mehr als ein Zertifikat für die nachhaltige Beschaffung besitzen, können Sie dieser Antwortoption mehrere Dokumente beifügen. |
32.4 Erweiterte Nutzung von Audit-Berichten und Abschaffung von Zertifikaten mit dem Status „In Bearbeitung“
Änderung: Änderung der aktuellen Methodik
Betrifft: Alle Themen; Belegende Dokumente;Alle Größen
Ziel: Bewerteten Unternehmen gestatten, externe Nachhaltigkeits- oder Zertifizierungsaudits als Nachweis für Richtlinien, Maßnahmen oder Berichterstattung vorzulegen
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating
Datum der Veröffentlichung: 15. April 2026
Zusammenfassung:
Wir passen unsere Methodik an, um Ihnen mehr Flexibilität beim Nachweis Ihrer Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu bieten. Wir akzeptieren nun Nachhaltigkeits- und Zertifizierungs-Audit-Berichte als Nachweis für Richtlinien, Aktionen und Berichterstattung. Um die Glaubwürdigkeit der endgültigen Bewertungen zu stärken, werden wir zudem keine Zertifikate mit dem Status „In Bearbeitung“ mehr akzeptieren.
1. Erweiterte Nutzung von Berichten zu Nachhaltigkeits- und Zertifizierungsaudits
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Bisher wurden Nachhaltigkeitsaudits nur im Rahmen der Fragen GEN5004 und GEN5004s als Nachweis dafür berücksichtigt, dass ein unabhängiger, akkreditierter Prüfer ein Audit in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen durchgeführt hat. Ebenso wurden Audits im Zusammenhang mit Managementsystem-Zertifikaten (wie ISO 14001, 45001, 27001 usw.) nur im Rahmen des Indikators „Zertifikatsmanagement“ als Nachweis für eine laufende Zertifizierung berücksichtigt. Mit diesem Update können Sie diesen Dokumenttypen weitere Optionen zuweisen.
Was hat sich geändert?
Sie können nun externe Nachhaltigkeits-Audit-Berichte und Zertifizierungs-Audit-Berichte als Nachweis für die Richtlinien, Aktionen und Berichterstattung Ihres Unternehmens vorlegen.
Für Richtlinien und Berichterstattung: Bitte beachten Sie, dass die Nachweise nicht berücksichtigt werden, wenn sie weniger als 80 % der Geschäftstätigkeiten Ihres Unternehmens abdecken (Anzahl der Standorte, Beschäftigten oder Umsatz). Hinweis: Dieser Schwellenwert liegt bei 95 % für Ihre KPIs in Bezug auf Energie und THG-Emissionen.
Für Aktionen: Es müssen ausreichende Belege dafür vorliegen, dass die Maßnahme umgesetzt wurde, wie in den Optionsdetails des Fragebogens angegeben.
2. Abschaffung von Zertifikaten mit dem Status „In Bearbeitung“
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Weil der Status „in Bearbeitung“ keine endgültige Zertifizierung garantiert und zudem zu Unklarheiten beim Bewertungsprozess führt. Die Aufhebung dieses Status gewährleistet Konsistenz und stärkt die allgemeine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit Ihrer endgültigen Bewertung.
Was hat sich geändert?
Wir akzeptieren keine Managementsystem-Zertifikate (z. B. ISO 14001, 45001, 27001) mehr, die als „in Bearbeitung“ gekennzeichnet sind.
32.5 Aktualisierung der Bewertung hinsichtlich der Einhaltung der GRI-Richtlinien „mit Verweis“
Änderung: Änderung der aktuellen Methodik
Betrifft: Berichterstattung
Ziel: Die Einhaltung der GRI-Richtlinien „mit Verweis“ im Rahmen des Bewertungssystems anzuerkennen und zu bewerten, um sicherzustellen, dass Unternehmen für hochwertige, standardisierte Angaben gewürdigt werden.
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating
Datum der Veröffentlichung: 14. April 2026
Zusammenfassung:
Ecovadis aktualisiert derzeit seine Bewertungsregeln für GRI „mit Verweis“ im Rahmen der allgemeinen Offenlegung. Während diese Compiance-Stufe vorher keine Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbewertung hatte, kann nun eine Punktzahl von 75 erreicht werden, sofern alle anderen Kriterien zur Berichtsqualität erfüllt sind. Diese Änderung stellt sicher, dass Unternehmen, die im Rahmen dieser Stufe transparente und standardisierte Angaben machen, im Rating dafür gewürdigt werden.
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Nachweisbasierte Bewertung: Eine Studie, die ein Jahr nach der Veröffentlichung der GRI Universal Standards durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass Berichte „mit Verweis“eine hohe Qualität aufweisen und über die strengen Anforderungen hinausgehen.
Anerkennung des Engagements: Die Aktualisierung stellt sicher, dass die Methodik die Bemühungen der Unternehmen um eine Vereinheitlichung der Berichterstattung genau widerspiegelt und würdigt.
Was hat sich geändert?
Die Methodik wurde aktualisiert, um den Konformitätsgrad von „mit Verweis“ zu berücksichtigen. Bisher war diese Stufe nur für eine bestimmte Stärke verfügbar. Diese Aktualisierung stellt sicher, dass Unternehmen, die Berichte „mit Verweis“ auf die GR Universal Standards erstellen, für die Qualität ihrer Offenlegung besser belohnt werden, was zu einer Verbesserung ihrer Berichterstattungsbewertung führen kann.
32.6 Erhöhte Genauigkeit der Scorecard durch neue Verbesserungsbereiche (Batch 2)
Änderung: Änderung der aktuellen Methodik
Betrifft: Alle Themen; Alle Größen
Ziel: Zur Verbesserung der Transparenz und Verständlichkeit der Scorecard
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating
Datum der Veröffentlichung: 15. April 2026
Zusammenfassung:
EcoVadis veröffentlicht die zweite Phase einer Methodikaktualisierung, die darauf abzielt, mehr Transparenz hinsichtlich der Verbesserungsbereiche und der Bewertungskriterien zu schaffen. Konkret werden die Scorecards nun detailliertere, diagnostische Rückmeldungen zu bewährten Verfahren der Branche, zur Robustheit von Richtlinien (wie z. B. das Vorhandensein quantitativer Ziele), zur Qualität der Unterstützungen sowie zu spezifischen Zertifizierungsanforderungen enthalten. Mit der Einführung dieser hochspezifischen Hinweise soll diese Aktualisierung den bewerteten Unternehmen klareres und besser umsetzbares Feedback darüber geben, was genau gemessen wird und wie die Bewertungen zustande kommen.
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Diese Aktualisierung wurde vorgenommen, um die Transparenz und Übersichtlichkeit deutlich zu verbessern. Bisher lieferte die Methodik Stärken und Verbesserungsbereiche, die mitunter zu weit gefasst waren. Durch die Erhöhung der Detailgenauigkeit legt die Scorecard nun genau fest, was gemessen wird. Dadurch werden die Anforderungen an Korrekturmaßnahmen deutlich klarer, was es Unternehmen ermöglicht, ihre Ergebnisse besser zu verstehen und ihre Nachhaltigkeitsverbesserungen effektiv zu priorisieren.
Was hat sich geändert?
Bei Scorecards, die nach dem 15. April veröffentlicht werden, werden allgemeine Verbesserungsbereiche durch sehr spezifisches, diagnostisches Feedback ersetzt, das direkt auf fehlende bewährte Verfahren hinweist.
Wichtiger Hinweis: An der zugrunde liegenden Bewertungsmethodik hat sich nichts geändert; Diese Aktualisierung ändert lediglich die Darstellung des Feedbacks auf der Scorecard.
Diese zweite Veröffentlichung der detaillierten Verbesserungsbereiche konzentriert sich auf vier zentrale Bewertungskategorien:
1. Detailliertes Feedback zu bewährten Verfahren des Sektors (Maßnahmen)
Die Scorecard enthält nun neue Verbesserungsbereiche, die sich direkt auf bewährte Verfahren des Sektors innerhalb des Fragebogens beziehen. Sollte eine bestimmte Vorgehensweise bei der Analyse nicht festgestellt werden, wird dies ausdrücklich vermerkt. (Hinweis: Dies sind Beispiele für mögliche Aktionen; es handelt sich dabei nicht um eine verbindliche Checkliste.
| Thema | Betroffene Kriterien |
|
Umwelt
|
|
2. Verbesserte Transparenz hinsichtlich der Robustheit von Richtlinien
Bewertete Unternehmen erhalten nun neue Verbesserungsbereiche, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass in den von ihnen eingereichten Richtlinien keine quantitativen Ziele enthalten sind.
| Thema | Betroffene Kriterien |
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Umwelt
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| Arbeits- und Menschenrechte |
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3. Neue Verbesserungsbereiche hinsichtlich der Qualität von Unterstützungen
Die Feedback-Struktur für Unterstützungen wird derzeit optimiert. Die Verbesserungsbereiche werden Unternehmen nun dabei unterstützen, über allgemeine, freiwillige Verpflichtungen hinauszugehen und zu soliden, branchenspezifischen Nachhaltigkeitsinitiativen überzugehen, die den Teilnehmern konkrete Auflagen und Anforderungen auferlegen. Dies gilt für alle vier Bewertungsbereiche.
4. Neue Verbesserungsbereiche bei Zertifizierungen
In den neuen Verbesserungsbereichen wird das Fehlen umfassender Ethik-Zertifizierungen hervorgehoben, wobei insbesondere darauf hingewiesen wird, wenn keine Belege für eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ISO 37001 vorliegen.
Wenn zudem die Punktzahl eines Bewertungsindikators unter 100 liegt (und es für das Thema kein weit verbreitetes Zertifizierungsschema gibt), zeigt die Scorecard das folgende, spezifische Feedback an:
| Szenario | Feedback-Text der Scorecard |
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Die Bewertung im Bereich Arbeits- und Menschenrechte liegt bei 75
|
„Die derzeitigen Zertifizierungen im Bereich Arbeits- und Menschenrechte sind in ihren Anforderungen ungenügend streng; den bestehenden Rahmenwerken fehlt es an der nötigen Tiefe und dem umfassenden Bewertungsumfang, um alle wesentlichen Aspekte dieses Themas wirksam anzugehen.“ |
| Die Punktzahl für die Zertifizierung im Bereich der nachhaltigen Beschaffung liegt bei 25, 50 oder 75 | „Die derzeitigen Zertifizierungen für nachhaltige Beschaffung sind in ihren Anforderungen ungenügend streng; den bestehenden Rahmenwerken fehlt es an der nötigen Tiefe und dem umfassenden Bewertungsumfang, um alle wesentlichen Aspekte dieses Themas wirksam anzugehen.“ |
32.7 Aktualisierung der Anforderungen von CSDDD, Anhang II, im Bereich Umwelt
Änderung: Erweiterung der Inhalte
Betrifft: Umwelt; Maßnahmen; Biodiversität; Luftverschmutzung; Rohstoffe, Chemikalien und Abfall; Alle Größen
Ziel: Aktualisierung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Anforderungen von CSDDD, Anhang II
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating
Datum der Veröffentlichung: 15. April 2026
Zusammenfassung:
EcoVadis hat die Kriterien in den Bereichen Biodiversität, Luftverschmutzung sowie Rohstoffe, Chemikalien und Abfall aktualisiert, damit sie weltweiten Vorschriften entsprechen. Dazu gehören neue Optionen sowie überarbeitete Formulierungen, die zur besseren Verständlichkeit optimiert wurden. Diese Änderungen, die durch neue Beispiele und klarere Leitlinien untermauert werden, machen die Bewertung präziser und intuitiver und gewährleisten gleichzeitig die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD), Anhang II, hinsichtlich nachteiliger Umweltauswirkungen.
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Um die Bewertung der bewährten Verfahren von Lieferanten hinsichtlich der in der CSDDD, Anhang II, dargelegten Umweltverbote und -konventionen sicherzustellen, wurden die ausgewählten Optionen und die Hilfeinhalte der Kriterien „Biodiversität“ und „Luftverschmutzung“ aktualisiert. Unter dem Kriterium „Rohstoffe, Chemikalien und Abfall“ wurde eine neue Option entwickelt. Den Hilfeinhalten wurden illustrative Beispiele für relevante Aktionen hinzugefügt, um die Interpretation zu erleichtern.
Was hat sich geändert?
Die folgenden Optionen und Hilfeinhalte wurden neu formuliert:
| Alter Optionstext | Überarbeiteter Optionstext |
| Formelle Risikobewertung der Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten oder deren Abhängigkeit von der lokalen biologischen Vielfalt und den Ökosystemen | Bewertung der Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf die lokale biologische Vielfalt und Ökosysteme |
| Aktionen zur Minderung der Auswirkungen und physischen Störungen von Meereslebewesen während des Betriebs | Aktionen zum Schutz und zur Vermeidung von Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme während des Betriebs |
| Aktionen zur Unterstützung und zum Schutz einheimischer Arten, die nicht für Produktionszwecke genutzt werden | Aktionen zur Unterstützung und zum Schutz von Ökosystemen und einheimischen Arten, die nicht für die Produktion genutzt werden |
Unter dem Kriterium „Rohstoffe, Chemikalien und Abfall“ wurde eine neue Option hinzugefügt:
- Aktionen zur Verhinderung der Entsorgung von Abfällen offshore
Der Hilfeinhalt für die oben genannten Optionen wurde entsprechend aktualisiert. Wir empfehlen Ihnen, den Hilfeinhalt gründlich zu lesen, während Sie die Fragen beantworten, um die einzelnen Optionen besser zu verstehen.
32.8 Aktualisierung des Fragebogens zur Vorsorge gegen Umweltrisiken
Änderung: Änderung der aktuellen Methodik
Betrifft: Umwelt; Alle Wirtschaftszweige (ISICs); S, M, L und XL
Ziel: Aktualisierung des Fragebogens zur Vorsorge gegen Umweltrisiken
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating
Datum der Veröffentlichung: 15. April 2026
Zusammenfassung:
EcoVadis führt neue, nachweisbasierte Fragen ein, die sich auf die Bewertung von Umweltrisiken und Aktionen zum Umgang mit externer Umweltzerstörung konzentrieren. Diese Verbesserung stärkt die Bewertung der Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens. Um Redundanzen zu vermeiden, streichen wir zudem eine bestehende Option unter dem Kriterium „Wasser“. Die neuen Fragen wirken sich zwar nicht auf die Punktzahl aus, aber die damit verbundenen Stärken oder Verbesserungsbereiche werden anhand der vorgelegten Nachweise in der Rating-Scorecard berücksichtigt.
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Mit diesem Update können bewertete Unternehmen ihre Bereitschaft im Umgang mit Umweltrisiken und externen Störungen unter Beweis stellen. Umweltrisiken – darunter physische Klimarisiken, Wasserknappheit und Störungen von Ökosystemleistungen – stellen eine direkte Bedrohung für die Kontinuität der Lieferketten und die finanzielle Stabilität dar, weshalb ein proaktives Management unerlässlich ist.
Durch die Einführung dieser Fragen ermöglicht EcoVadis es Unternehmen, einen besseren Überblick zu gewinnen und neue Erkenntnisse zur Risikoerkennung zu gewinnen. Käufer können die Vorkehrungen ihrer Lieferanten im Hinblick auf Umweltrisiken verfolgen und diese dazu anhalten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, während die Lieferanten Klarheit darüber gewinnen, welche grundlegenden Schritte erforderlich sind, um ihre Betriebsabläufe zu sichern. Die Vorlage stichhaltiger Belege für diese neuen Fragen kann zu einer eigenen Stärke in der Scorecard führen, wodurch sichergestellt wird, dass Unternehmen für ihre Bemühungen um eine verbesserte Resilienz Anerkennung erhalten.
Was hat sich geändert?
Die kürzlich hinzugefügte Frage zum „Physischen Klimarisiko“ wird im Themenbereich „Umwelt“ in zwei neue, umfassendere Fragen aufgeteilt. Dadurch wird der Fokus der Bewertung erweitert, um ein breiteres Spektrum an Umweltrisiken und Vorsorgemaßnahmen zu erfassen.
Wichtiger Hinweis zur Bewertung: Diese beiden neuen Fragen haben keinen negativen Einfluss auf die Bewertung. Alle Stärken und Verbesserungsbereiche, die anhand der vorgelegten Nachweise ermittelt wurden, werden jedoch auf der Bewertungs-Scorecard angezeigt.
Neue Frage 1: Welche Aktionen hat Ihr Unternehmen ergriffen, um die potenziellen betrieblichen und finanziellen Auswirkungen externer Umweltrisiken zu bewerten?
Diese Frage gilt für kleine, mittlere und große Unternehmen. Die verfügbaren Optionen sind auf die jeweilige Branche zugeschnitten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind:
| Branche | Verfügbare Bewertungsoptionen |
|
Alle Branchen
|
• Bewertung physischer Klimarisiken |
| Fertigung, Bauwesen, Schwerindustrie |
Zusätzliche Option: • Risikobewertung für Wassereinzugsgebiete |
| Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft |
Weitere Optionen: • Risikobewertung für Wassereinzugsgebiete • Biodiversität und Ökosystemleistungen: Abhängigkeits- und Risikobewertung |
Neue Frage 2: Welche Aktionen hat Ihr Unternehmen ergriffen, um auf externe Umweltzerstörung zu reagieren?
Diese Frage gilt auch für kleine, mittlere und große Unternehmen. Um jedoch der operativen Komplexität dieser Aktionen Rechnung zu tragen und den strengeren regulatorischen Meldepflichten für größere Unternehmen gerecht zu werden, sind die verfügbaren Optionen auf die Unternehmensgröße zugeschnitten:
| Unternehmensgröße | Verfügbare , mögliche Maßnahmen |
|
Klein, Mittel und Groß
|
• Einbindung anpassungsfähiger Vorgehensweisen in die Betriebsabläufe, um Umweltzerstörung gewachsen zu sein • Einrichtung von Notfallreserven oder Sicherheitsnetzen für den Fall von Umweltzerstörung • Noch keine Aktionen/Ich weiß es nicht |
| Nur große Unternehmen |
• Bereitstellung spezieller Mittel oder Kapitalinvestitionen zur Stärkung der Umweltresilienz • Einrichtung einer widerstandsfähigen Anlageninfrastruktur, die Umweltgefahren standhält |
Aufgehobene Maßnahme:
Zusätzlich zu den neuen Fragen wird die Maßnahme „Durchgeführte Wasserrisikobewertungen“ aus dem Kriterium „Wasser“ für bewertete Unternehmen aller Branchen entfernt, um Redundanz zu vermeiden.
Aktualisierung des Hilfeinhalts: Der Hilfeinhalt wurde um anschauliche Beispiele für relevante Aktionen zu beiden neuen Fragen ergänzt. Bewertete Unternehmen werden gebeten, diese Beispiele sorgfältig durchzugehen, um genaue Antworten einzugeben.
32.9 Scope-2-Berichterstattung nach Markt und Standort
Änderung: Änderung der aktuellen Methodik
Betrifft: Berichterstattung; Energieverbrauch und Treibhausgase; S, M, L und XL
Ziel: Um die Scope-2-Berichterstattung an die Standards des GHG Protocol anzupassen
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating; Carbon Action Manager
Datum der Veröffentlichung: 7. Mai 2026
Zusammenfassung:
EcoVadis verbessert die Detailgenauigkeit seiner Datenerhebung zu Treibhausgasen (THG), indem es von einer einzigen, undifferenzierten Scope-2-Kennzahl auf zwei unterschiedliche Berichtsoptionen umstellt: Standortbezogen und marktbezogen. Nach fünf Jahren Carbon Ratings und mehr als 100.000 ausgestellten Carbon Scorecards rechtfertigt der allgemeine Reifegrad der bewerteten Unternehmen diesen höheren Detaillierungsgrad. Diese Aktualisierung stellt sicher, dass der Fragebogen weiterhin den internationalen Standards für die CO₂-Bilanzierung entspricht und gleichzeitig klarere Einblicke in die Strategien der Unternehmen zur Energiebeschaffung bietet.
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Wir haben dieses Update eingeführt, um drei Hauptziele zu erreichen:
Standardisierte Interoperabilität: Die Einführung des dualen Berichtsrahmens, der auf den GHG Protocol Corporate Standard (sowie damit verbundene regulatorische und institutionelle Standards) abgestimmt ist, ermöglicht es den bewerteten Unternehmen, einen einheitlichen und international anerkannten Bestand über alle regulatorischen und institutionellen Plattformen hinweg zu führen.
Umsetzbare Erkenntnisse: Die Unterscheidung zwischen dem physischen Netzmix (standortbezogen) und vertraglichen Entscheidungen zur Energiebeschaffung (marktbezogen) ermöglicht eine wesentlich genauere Bewertung der aktiven Dekarbonisierungsbemühungen eines Unternehmens, wie beispielsweise Direktinvestitionen in erneuerbare Energien. Diese Erkenntnisse sind für die erfolgreiche Umsetzung eines Dekarbonisierungsprogramms von entscheidender Bedeutung.
-
Zuverlässigkeit der Daten: Für alle Carbon-Kennzahlen wird jeder entsprechenden Kennzahl ein Zuverlässigkeitsgrad (d. h. niedrig, mittel, hoch und von Dritten verifiziert) zugewiesen. Die Zuverlässigkeit von Datenpunkten wird durch drei Hauptindikatoren bestimmt:
- Ob die Daten durch gut dokumentierte Nachweise gestützt werden.
- Ob bewährte Verfahren bei der Bilanzierung angewendet wurden.
- Ob die Daten realistisch und plausibel erscheinen.
Die Unterscheidung zwischen standortbezogenen und marktbezogenen Scope-2-Treibhausgasemissionen ermöglicht eine genauere Zuordnung der Datenzuverlässigkeitsgrade, da sich die Bewertung des Zuverlässigkeitsgrads von einer einzigen, undifferenzierten Kennzahl auf zwei unterschiedliche Berichtsoptionen verlagert.
Was hat sich geändert?
Die bestehende Option„Gesamtbruttoemissionen von Scope-2-Treibhausgasen (markt- oder standortbezogen)“,” wird entfernt und durch zwei spezifische Kennzahlen ersetzt, um eine qualitativ hochwertigere Offenlegung sicherzustellen.
| Alte Optionen | Neue Optionen |
| Gesamtbruttoemissionen von Scope-2-Treibhausgasen (markt- oder standortbezogen) | Gesamtbruttoemissionen von Scope-2-Treibhausgasen (standortbezogen) |
| Gesamtbruttoemissionen von Scope-2-Treibhausgasen (marktbezogen) |
Die Auswirkungen auf die Bewertung bleiben unverändert. Die zu ermittelnden Stärken und Verbesserungsbereiche stützen sich jedoch auf die vorliegenden Belege.
32.10 Einführung des Prozesses zur Vorveröffentlichung der Scorecard
Änderung: Änderung der aktuellen Methodik
Betrifft: Alle Themen; Alle Größen
Ziel: Es Unternehmen erlauben, sachliche Fehler auf ihrer Scorecard vor der Veröffentlichung zu melden
Gilt für: Nachhaltigkeitsrating
Datum der Veröffentlichung: 2. Quartal 2026
Zusammenfassung:
Im Rahmen der kontinuierlichen Förderung der Integrität der Methodik und globaler bewährter Verfahren standardisiert EcoVadis seinen Bewertungsworkflow, um einen faireren und konsistenteren Prozess sicherzustellen. Während des zweiten Quartals werden die Scorecard-Ergebnisse zwei Werktage vor der Veröffentlichung im Netzwerk exklusiv für das bewertete Unternehmen sichtbar sein. In diesem Zeitraum können Unternehmen ihre Bewertung überprüfen und sachliche Fehler melden.
Warum wurde diese Änderung vorgenommen?
Mit diesem Update werden die Verfahren von EcoVadis an die sich weiterentwickelnden globalen, bewährten Verfahren für unabhängige Nachhaltigkeitsbewertungen angepasst. Durch die Standardisierung dieses Workflows und die Einführung der Zwei-Tage-Frist haben alle Unternehmen nun eine garantierte, einheitliche Möglichkeit, ihre Scorecards vor der Veröffentlichung zu überprüfen, um eine konsistentere und transparentere Erfahrung im gesamten Netzwerk sicherzustellen.
Was hat sich geändert?
Bevor die Scorecard-Ergebnisse an anfragende Partner weitergegeben werden, bleibt die Scorecard zwei Werktage lang nur für das bewertete Unternehmen sichtbar. Wenn in diesem Zeitfenster sachliche Fehler festgestellt werden, können sie gemeldet werden, und das Support-Team wird sich per E-Mail darum kümmern.
Wichtiger Hinweis: Die Scorecard wird nach Ablauf der zweitägigen Frist automatisch im Netzwerk veröffentlicht, auch wenn ein sachlicher Fehler gemeldet wurde und gerade überprüft wird.
Definition: Sachlicher Fehler
Ein sachlicher Fehler ist streng definiert als ein Fehler, der in Bezug auf die zugrunde liegenden Informationen, die für die Bewertung verwendet werden, gemacht wird (aufgrund falscher Informationen oder einer Fehlinterpretation während der Analyse).
| Sachlicher Fehler | Kein sachlicher Fehler |
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