Wenn Sie Ihren Geschäftspartner zu einer Bewertung einladen, fordern Sie einen bestimmten Bewertungsumfang an. In einigen Fällen kann der ursprünglich angeforderte Bewertungsumfang vom bewerteten Geschäftspartner oder von EcoVadis geändert werden.
Wenn der von Ihnen ausgewählte Geschäftspartner für seine Bewertung bezahlt, ist er berechtigt, eine Änderung des Bewertungsumfangs anzufordern. Er kann den Bewertungsumfang an seine jeweilige Struktur anpassen, wenn z. B. eine bestimmte Rechtsperson mit Ihnen als anforderndes Unternehmen arbeitet oder für die CSR-Berichterstattung verantwortlich ist.
Verfügt der ausgewählte Geschäftspartner über weitere Unternehmen desselben Konzerns, die bei EcoVadis registriert sind, kann er während des Registrierungsprozesses das am besten geeignete Unternehmen für die Bewertung auswählen.
In Fällen, in denen der angegebene Bewertungsumfang nicht empfohlen oder nicht zulässig ist (z. B. keine eigene Rechtspersönlichkeit, rein gewerbliche Unternehmung usw.), bestimmt EcoVadis den Namen der Rechtsperson, indem die Regel des „relevantesten Bewertungsumfangs“ angewandt wird (= zulässiger Bewertungsumfang + auf einer höheren Ebene empfohlen).
Hinweis: Geschäftspartner sind nicht berechtigt, Änderungen des Bewertungsumfangs anzufordern, wenn die Bewertung vollständig von dem anfordernden Unternehmen finanziert wird.
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