Aktualisierungen der Methodik im Q3 2026

Die Aktualisierungen der Bewertungsmethodik im dritten Quartal 2026 beziehen sich auf die folgenden Themen:

Versionshinweis Lesezeit (in Minuten)
34.1 Aktualisierung der Fragen zur Berichterstattung von Agenturen zur Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften (ISIC 781/2/3) 3 Minuten
34.2 Neuanordnung der Fragen zur Berichterstattung und Einführung neuer standardisierter Kennzahlen 4 Minuten
34.3 Aktualisierungen der Terminologie und Richtlinien für den freiwilligen Standard (VS) 2 Minuten
34.4 Das für quantitative Ziele erforderliche Referenzjahr 2 Minuten
34.5 Überarbeitung der Maßnahmen zur Biodiversität 2 Minuten
34.6 Aktualisierung der Hilfeinhalte für die Fragebogenoption „Sonstiges“ 3 Minuten
34.7 Höherer Detaillierungsgrad der Scorecard durch neue Stärken und Verbesserungsbereiche (Batch 4) 1 Minute
34.8 Methodische Anpassungen gemäß der Anordnung Nr. 2 des chinesischen Handelsministeriums (MOFCOM) 2 Minuten

34.1 Aktualisierung der Fragen zur Berichterstattung von Agenturen zur Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften (ISIC 781/2/3)

Änderung: Erweiterung der Inhalte; Klärung der Methodik

Betrifft: Berichterstattung; Abdeckung; Arbeits- und Menschenrechte; Größen S, M, L (26 bis 49.999 Beschäftigte); Größe L (über 50.000 Beschäftigte)

Ziel: Den Fragebogen besser an das einzigartige Profil von Agenturen zur Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften anzupassen

Gilt für: Nachhaltigkeitsrating

Datum der Veröffentlichung: 15. Oktober 2026

Zusammenfassung: 
Zwecks besserer Abstimmung auf die einzigartigen Betriebsabläufe von Agenturen zur Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften (ISIC 781, 782 und 783) wurde der Bewertungsfragebogen so aktualisiert, dass er eine weitere Unterscheidung zwischen direkten Mitarbeiter*innen des Unternehmens und Leiharbeitnehmer*innen zulässt. Diese Aktualisierung führt dedizierte Kennzahlen für Leiharbeitnehmer*innen ein und definiert den Bewertungsumfang der allgemeinen Kennzahlen zu Arbeits- und Menschenrechten neu. So können Zeitarbeitsfirmen exakter bewertet werden und gleichzeitig wird der Fragebogen für Unternehmen transparenter und einfacher auszufüllen.

Warum wurde diese Änderung vorgenommen?

Rückmeldungen von bewerteten Unternehmen im Zeitarbeitssektor (ISIC 782) haben ergeben, dass die standardmäßigen Berichtskennzahlen zur Erfassung der direkten, internen Belegschaft eines Unternehmens nicht vollständig auf Leiharbeitnehmer*innen anwendbar sind, da die Verwaltung der jeweiligen Belegschaft mit verschiedenen operativen Kontrollen und Verantwortlichkeiten einhergeht.

Als Antwort auf diese Diskrepanz wurde die Bewertungsmethodik auf der Grundlage bewährter Verfahren der Sektorberichterstattung und internationaler Arbeitsstandards aktualisiert, einschließlich des Übereinkommens 181 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der EU-Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit. Zu den Hauptvorteilen dieser Aktualisierung gehören:

  • Gezielte Auswertung: Neue und dedizierte Kennzahlen, die speziell auf Leiharbeitnehmer*innen in Unternehmen nach ISIC 782 zugeschnitten sind.
  • Höhere Eindeutigkeit: Das Thema Arbeits- und Menschenrechte legt nun eindeutig den Bewertungsumfang für jede Berichterstattungs- und Abdeckungsoption in Bezug auf die Belegschaft in Unternehmen nach ISIC 782 und 783 fest, wodurch Uneindeutigkeiten beseitigt werden.
  • Bessere Abstimmung: Die Bewertungs-Scorecard spiegelt die in der Branche geltenden Berichterstattungspraktiken genauer wider und ermöglicht eine exaktere Bewertung.

Was hat sich geändert?

Zwei primäre Aktualisierungen treten in Kraft, die sich hauptsächlich auf Zeitarbeitsagenturen (ISIC 782) auswirken:

1. Neue Berichterstattungsoptionen für Zeitarbeit (nur ISIC 782)

Die Berichterstattungsoptionen für Leiharbeitnehmer*innen wurden erweitert.

  • Diese Optionen waren bisher auf Gesundheit und Sicherheit beschränkt und decken nun drei Kennzahlen im Bereich Arbeits- und Menschenrechte ab.
  • Für mittlere und große Unternehmen wurden zwei neue quantitative Kennzahlen eingeführt: „Durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden pro Leiharbeitnehmer*in“ und „Prozentsatz der Frauen an der Gesamtzahl der Leiharbeitnehmer*innen“.
  • Diese Optionen sind nun vollständig auf Agenturen im Sinne von ISIC 782 beschränkt und gelten nicht mehr für Unternehmen, die in der Arbeitsvermittlung (ISIC 781) oder in der Bereitstellung von Personal (ISIC 783) tätig sind.
  • Bewertete Unternehmen können unter den Optionen „Andere Kennzahlen“ weiterhin zusätzliche Kennzahlen für Leiharbeitnehmer*innen offenlegen.

Auswirkungen auf die Punktzahl: "Unternehmen, die ausreichende Kennzahlen zu Arbeits- und Menschenrechten für Leiharbeitnehmer*innen bereitstellen, profitieren von dedizierten Stärken auf ihren Scorecards und einer möglichen Erhöhung ihrer Punktzahl für die Berichterstattung. Diese Aktualisierung wirkt sich nicht negativ auf die unter der aktuellen Berichterstattungsmethodik erreichte Punktzahl aus. 

Die Aktualisierung ändert nichts an der aktuellen Bewertungsmethodik für die Berichterstattung. Unternehmen, die ausreichende Nachweise für die neuen Kennzahlen erbringen, erhalten eine dedizierte Stärke auf ihren Scorecards. 

Die Aktualisierung ändert nichts an der aktuellen Bewertungsmethodik. Unternehmen, die ausreichende Nachweise für die neuen Kennzahlen erbringen, erhalten eine dedizierte Stärke auf ihren Scorecards.

2. Präzisierung der Belegschaftsdefinitionen und der Bewertungsumfänge für die Berichterstattung (ISIC 782 und 783)

Damit die Bewertung einheitlich ist, werden im Fragebogen nun explizit zwei Belegschaftsgruppen in Bezug auf Fragen zur Berichterstattung und zur Abdeckung des Bereichs „Arbeits- und Menschenrechte“ für Unternehmen im Sinne von ISIC 782 und 783 definiert:

Belegschaftsgruppe

Definition

Anwendbarer Bewertungsrahmen

Direkte Mitarbeiter*innen Personen, die in einem direkten Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen stehen und innerhalb dessen eigener Betriebsstätten arbeiten. Gilt für alle allgemeinen Fragen zur Berichterstattung und zur Abdeckung im Bereich „Arbeits- und Menschenrechte“ für Unternehmen im Sinne von ISIC 782 und 783.
Leiharbeitnehmer*innen Personen, die von der Agentur speziell für die vorübergehende Überlassung bei Kundenunternehmen beschäftigt werden. Gilt ausschließlich für die dedizierten Kennzahlen für Leiharbeitnehmer*innen für Unternehmen im Sinne von ISIC 782.

34.2 Neuanordnung der Fragen zur Berichterstattung und Einführung neuer standardisierter Kennzahlen

Änderung: Änderung der aktuellen Methodik; Hilfeinhalt zur Beantwortung des Fragebogens; Stärken und Verbesserungsbereiche

Betrifft: Alle Themen; Berichterstattung; Größen S, M, L (26–49.999 Beschäftigte)

Ziel: Aktualisierung der Fragen zur quantitativen Berichterstattung zwecks Verbesserung der Offenlegung wesentlicher und vergleichbarer Kennzahlen

Gilt für: Nachhaltigkeitsrating

Datum der Veröffentlichung: 14. Oktober 2026

Zusammenfassung

EcoVadis aktualisiert die Fragen zur Berichterstattung innerhalb des Fragebogens zum Nachhaltigkeitsrating so, dass sie sich ausschließlich auf wesentliche Themen konzentrieren und sich an wichtigen internationalen Rahmenwerken orientieren. Durch die spezifische Anpassung der Fragen an die wesentlichen Auswirkungen auf ein Unternehmen wird Bewertungsprozess auf diese Weise optimiert und es wird sichergestellt, dass bewertete Unternehmen entscheidungsrelevante, vergleichbare Daten effizienter offenlegen können.

Mit dieser Aktualisierung werden die folgenden wesentlichen Verbesserungen eingeführt:

  • Orientierung an Internationalen Rahmenwerken: Es wurden Kennzahlen hinzugefügt, mit denen standardisierte Datenpunkte im Einklang mit der Global Reporting Initiative (GRI), den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), dem freiwilligen Standard (VS) und den IFRS-Standards in Bezug auf die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten (ISSB) erfasst werden.
  • Fokus auf Wesentlichkeit: Nicht vorab definierte Berichterstattungsoptionen (z. B. allgemeine Felder für „Berichterstattung über Wasser“) wurden in themenspezifische Fragen überführt. Dadurch werden benutzerdefinierte Berichterstattungsoptionen nur dann angeboten, wenn das entsprechende Thema für das bewertete Unternehmen wesentlich ist.

Warum wurde diese Änderung vorgenommen?

Die Frage, mit der alle nicht vorab definierten Berichterstattungsoptionen in den Bereichen „Umwelt“ sowie „Soziales und Menschenrechte“ des Fragebogens zusammengefasst wurden (z. B. „Berichterstattung über Wasser“ oder „Berichterstattung über Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten“), war bislang nicht vollständig auf die Wesentlichkeit des Unternehmens (Kriterienaktivierung) zugeschnitten. Dies hat zur Offenlegung einiger nicht wesentlicher Informationen geführt. Durch die Neugestaltung des Fragebogens sowie die Aufnahme neuer Kennzahlen, die sich an wesentlichen internationalen Rahmenwerken orientieren, können Unternehmen in Zukunft nur wesentliche, standardisierte und vergleichbare Informationen mit hoher Auswirkung auf das Unternehmen offenlegen.

Was hat sich geändert?

Im neugestalteten Fragebogen werden zwei wesentliche Anpassungen an den Berichterstattungsoptionen umgesetzt, die in den folgenden Tabellen detailliert aufgeführt sind:

  1. Die allgemeinen, nicht vorab definierten Berichterstattungsoptionen (wie „Berichterstattung über Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten“) wurden umformuliert und in themenspezifische Fragen überführt.
  2. Kennzahlen, die sich an wichtigen internationalen Standards orientieren, wurden hinzugefügt und bilden entscheidungsrelevante, vergleichbare Datenpunkte ab.

Die folgende Tabelle veranschaulicht die umformulierten allgemeinen Berichterstattungsoptionen.

Optionstexte

Alt Neu

Thema „Umwelt“

Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen Andere energiebezogene Kennzahlen (Geben Sie andere energiebezogene Kennzahlen an, falls Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Wasser Andere wasserbezogene Kennzahlen (Geben Sie andere wasserbezogene Kennzahlen an, falls Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Biodiversität Andere Kennzahlen in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme, einschließlich Tierwohl (geben Sie andere Kennzahlen in Bezug auf Biodiversität, Ökosysteme und Tierwohl an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Luftverschmutzung Andere Kennzahlen in Bezug auf Luftverschmutzung (Geben Sie andere Emissionskennzahlen oder Kennzahlen zur Luftqualität an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Rohstoffe, Chemikalien und Abfall Andere Kennzahlen im Zusammenhang mit Rohstoffen, Chemikalien und Abfall (Geben Sie andere Kennzahlen zum Rohstoff-, Chemikalien- und Abfallmanagement an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Rohstoffe, Chemikalien und Abfall Andere abfallbezogene Kennzahlen (Geben Sie andere Kennzahlen in Bezug auf das Abfallmanagement an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Produktlebensende Andere Kennzahlen im Zusammenhang mit dem Produktlebensende (geben Sie andere Kennzahlen in Bezug auf das Produktlebensende an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Produktverwendung Andere Kennzahlen in Bezug auf die Produktverwendung (geben Sie andere Kennzahlen in Bezug auf die Produktverwendung an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Kundengesundheit und -sicherheit Andere Kennzahlen im Zusammenhang mit der Kundengesundheit und -sicherheit (Geben Sie andere Kennzahlen zur Kundengesundheit und -sicherheit an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Umweltdienstleistungen und -interessenvertretung Andere Kennzahlen im Zusammenhang mit Umweltdienstleistungen und -interessenvertretung (Geben Sie andere Kennzahlen zu Umweltdienstleistungen und -interessenvertretung an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)

Thema „Arbeits- und Menschenrechte“

Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten Andere Kennzahlen im Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten (Geben Sie andere Kennzahlen zur Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Arbeitsbedingungen Andere Kennzahlen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (geben Sie andere Kennzahlen zu Arbeitsbedingungen an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Sozialer Dialog Andere Kennzahlen in Bezug auf den sozialen Dialog (geben Sie andere Kennzahlen zum sozialen Dialog an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Karrieremanagement und Schulungen Andere Kennzahlen im Zusammenhang mit Karrieremanagement und Schulungen (Geben Sie andere Kennzahlen zu Karrieremanagement und Schulungen an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Kinder-, Zwangsarbeit und Menschenhandel Andere Kennzahlen in Bezug auf Kinder-, Zwangsarbeit und Menschenhandel (geben Sie andere Kennzahlen zu Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Diskriminierung und Belästigung Andere Kennzahlen in Bezug auf Diskriminierung und Belästigung (Geben Sie andere Kennzahlen zu Diskriminierung und Belästigung an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)
Menschenrechte externer Stakeholder Andere Kennzahlen im Zusammenhang mit Menschenrechten externer Stakeholder (Geben Sie andere Kennzahlen zu Menschenrechten externer Stakeholder an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)

Thema „Ethik“

Ethik Andere Kennzahlen im Zusammenhang mit Ethik (Geben Sie andere ethikbezogene Kennzahlen an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)

Thema „Nachhaltige Beschaffung“

Nachhaltige Beschaffung Andere Kennzahlen im Zusammenhang mit nachhaltiger Beschaffung (Geben Sie andere Kennzahlen zur nachhaltigen Beschaffung an, wenn Sie keine der oben aufgeführten Kennzahlen offengelegt haben)

Die folgende Tabelle zeigt die hinzugefügten Optionen.

Hinzugefügte Optionen
Kriterium Text
Biodiversität Anzahl der eigenen, gepachteten oder verwalteten Standorte in einem biodiversitätssensiblen Gebiet oder in dessen Nähe
Produktverwendung Prozentsatz des Umsatzes mit Produkten, deren Funktionen darauf ausgelegt sind, die Umweltauswirkung während der Nutzungsphase zu reduzieren
Produktlebensende Gewichtsanteil der Produkte, die im Rahmen von Rücknahmemaßnahmen gesammelt wurden, um sie am Ende ihrer Lebensdauer zu recyceln oder wiederzuverwenden
Produktlebensende Gewichtsanteil der Primärverpackungen, die im Rahmen von Rücknahmemaßnahmen gesammelt wurden, um sie am Ende ihrer Lebensdauer zu recyceln oder wiederzuverwenden
Kundengesundheit und -sicherheit Anzahl der Vorfälle mit Auswirkungen von Produkten oder Dienstleistungen im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit
Umweltdienstleistungen und -interessenvertretung Prozentsatz der Einnahmen aus Produkten und Dienstleistungen, die nachweislich positive Umweltauswirkungen haben oder negative Auswirkungen vermeiden
Umweltdienstleistungen und -interessenvertretung Prozentsatz der Einnahmen aus Produkten und Dienstleistungen, die nachweislich positive Umweltauswirkungen haben oder negative Auswirkungen vermeiden
Umweltdienstleistungen und -interessenvertretung Prozentsatz des Kapitals, das in Sektoren mit starken Auswirkungen in Bezug auf Umwelt, Natur oder Klima investiert ist
Arbeitsbedingungen Fluktuationsrate der Mitarbeiter*innen
Sozialer Dialog Prozentsatz der Mitarbeiter*innen, die von formell gewählten Arbeitnehmervertreter*innen vertreten oder von Tarifverträgen erfasst sind
Kinder-, Zwangsarbeit und Menschenhandel Anzahl der identifizierten Vorfälle von Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit
Menschenrechte externer Stakeholder*innen Anzahl der identifizierten Menschenrechtsvorfälle, die sich auf externe Stakeholder*innen auswirken

Aufgrund der Einführung der Kennzahl „Anzahl der eigenen, gepachteten oder verwalteten Standorte in einem biodiversitätssensiblen Gebiet oder in dessen Nähe“ wurde die deklarative Frage „Hat Ihr Unternehmen Standorte/Betriebe in oder in der Nähe von für die Biodiversität kritischen Gebieten, wobei sich Ihre Aktivitäten negativ auf diese Gebiete auswirken?“ aus dem Fragebogen entfernt. In der folgenden Tabelle sind die entfernten Optionen aufgeführt:

Entfernte Optionen
Kriterium Text
Biodiversität Mein Unternehmen hat keine Standorte oder Betriebe in oder in der Nähe von für die Biodiversität kritischen Gebieten
Biodiversität Mein Unternehmen hat Standorte oder Betriebe in oder in der Nähe von für die Biodiversität kritischen Gebieten, meine Aktivitäten wirken sich jedoch nicht negativ auf diese Gebiete aus
Biodiversität Mein Unternehmen hat Standorte oder Betriebe in oder in der Nähe von für die Biodiversität kritischen Gebieten und meine Aktivitäten wirken sich negativ auf diese Gebiete aus
Biodiversität Noch keine Aktionen/Ich weiß es nicht

34.3 Aktualisierungen der Terminologie und Richtlinien für den freiwilligen Standard (VS)

Änderung: Sonstiges (Änderung aufgrund regulatorischer Aktualisierung)

Betrifft: Alle Themen; Größen XS, S, M

Ziel: Ausrichtung von Terminologie und Richtlinien auf den aktualisierten freiwilligen CSRD-Standard

Gilt für: Nachhaltigkeitsrating

Datum der Veröffentlichung: 14. Oktober 2026

Zusammenfassung:

Als Reaktion auf die formelle Annahme des delegierten Rechtsakts zum freiwilligen Standard (VS) im Rahmen der EU-CSRD durch die Europäische Kommission hat EcoVadis die Begriffe auf der Plattform von „VSME“ in „Freiwilliger Standard (VS/VSME)“ geändert und die zugrundeliegende Methodik angepasst.

Diese Aktualisierung der Methodik wirkt sich nicht auf Unternehmensbewertungen oder Bewertungsregeln aus, die den aktuellen VSME-Rahmen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in aktuellen Berichtszyklen verwenden oder zuvor verwendet haben.

Warum wurde diese Änderung vorgenommen?

  1. Regulatorische Angleichung: Angleichung der Bewertungsplattform an die offiziellen Richtlinien zum freiwilligen Standard der EU-CSRD, die im delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission festgelegt wurden.
  2. Individuelle Bewertung: Bei der Berichterstattung wird zwischen erforderlichen und freiwilligen Datenpunkten unterschieden, die den aktualisierten freiwilligen Standards entsprechen, basierend auf der Beschäftigtenzahl des Unternehmens. Dies verringert den Verwaltungsaufwand für kleinere Unternehmen.
  3. Kontinuität und Eindeutigkeit: Terminologische Unklarheiten in Fragebögen und Scorecard-Ergebnissen werden beseitigt. Bereits erstellte Berichte behalten gleichzeitig ihre Gültigkeit.

Was hat sich geändert?

  • Alle Verweise auf VSME auf der Plattform und in der Dokumentation werden in den EcoVadis Fragebögen, Leitfäden und Scorecard-Ergebnissen in „Freiwilliger Standard (VS/VSME)“ geändert.
  • Die Analyserichtlinien für neue VS-Berichte spiegeln nach der Aktualisierung die im delegierten Rechtsakt vom Juli festgelegte Unterscheidung zwischen erforderlichen und freiwilligen Angaben für Unternehmen mit mehr bzw. weniger als 10 Beschäftigten wider.
  • Berichte, die an den bestehenden VSME-Leitlinien ausgerichtet sind, bleiben vollständig akzeptiert. Es gibt keine Änderungen an den Bewertungsregeln für das Geschäftsjahr 2026 und frühere Berichtszyklen.
Alt Neu

Stärke beim Standard für die Berichterstattung mit Bezug auf VSME

Beispiel:

  • Berichterstattung im Einklang mit dem VSME Basis- und Zusatzmodul
  • Berichterstattung im Einklang mit dem VSME Basismodul

Der Wortlaut wurde so geändert, dass er nun „Freiwilliger Standard (VS)“ enthält

Beispiel:

  • Berichterstattung nach Freiwilligem Standard (VS/VSME) – Basis- und Zusatzmodul
  • Berichterstattung nach Freiwilligem Standard (VS/VSME) – Basismodul

34.4 Das für quantitative Ziele erforderliche Referenzjahr

Änderung: Änderung der aktuellen Methodik

Betrifft: Alle Themen; Alle Größen

Ziel: Zur Gewährleistung der Glaubwürdigkeit von Zielen durch die Forderung eines Referenzjahres

Gilt für: Nachhaltigkeitsrating

Datum der Veröffentlichung: Fragebögen, die am oder nach dem 14. Okt. 2026 gesendet wurden

Zusammenfassung: 
Damit Fragebögen die Bewertungsprüfung bestehen, die am oder nach dem 14. Oktober 2026 gesendet wurden, muss bei den unter Richtlinienfragen genannten quantitativen Zielen explizit ein Referenzjahr angegeben sein. Diese Anforderung ergänzt die bestehenden Anforderungen zur Angabe eines Zieljahres und eines Zielwerts. Durch diese Aktualisierung werden Glaubwürdigkeit und Messbarkeit des Engagements eines Unternehmens verbessert und sichergestellt, dass bewertete Unternehmen den Beteiligten die Datenreife und eine rigorose Fortschrittsverfolgung effektiver nachweisen können.

Warum wurde diese Änderung vorgenommen?

Die Forderung, dass bei quantitativen Zielen ein Referenzjahr angegeben sein muss, steht im Einklang mit den bewährten Verfahren der Unternehmensnachhaltigkeit. Es handelt sich um eine grundlegende Anforderung für Unternehmen zum Abbilden ihrer Fortschritte. Wird kein Referenzjahr angegeben, fehlt dem quantitativen Ziel der Kontext und es ist nicht messbar. Die Nennung eines Referenzjahrs ist ein Signal für Datenreife und Sorgfalt seitens des bewerteten Unternehmens. "Einkäufer*innen und externe Stakeholder*innen erhalten einen festen Zeitrahmen, an dem sie die Unternehmensleistung messen können. So wird verhindert, dass sich Zielvorgaben „verschieben“, falls die Ergebnisse im Zeitverlauf schwanken. Dies ist der Grund, warum die Angabe nun eine zusätzliche verbindliche Voraussetzung für die Anerkennung quantitativer Ziele im Bewertungsprozess wird.

Was hat sich geändert?

Analyst*innen akzeptieren quantitative Ziele nur dann, wenn in den unterstützenden Nachweisen eindeutig ein Referenzjahr angegeben ist. Ist kein Referenzjahr dokumentiert, wird die Erklärung abgelehnt und trägt nicht zur Punktzahl des Richtlinienindikators bei. Diese Anforderung gilt universell für relative prozentuale Reduzierungen, absolute Ziele und Engagements zu null Vorfällen.

Beispiele für konforme quantitative Ziele:

  • Energieverbrauch und Treibhausgase: Reduzierung der absoluten Scope-1- und Scope-2-THG-Emissionen um 50 % bis 2030 gegenüber 2020 als Referenz.
  • Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten (relatives Ziel): Reduzierung der Arbeitsunfälle um 20 % bis 2030 gegenüber 2020.
  • Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten (absolutes Ziel / Null-Ziel): Aufrechterhaltung von null Arbeitsunfällen bis 2027 gegenüber dem Referenzjahr 2026.

Erinnerung zur Bewertung:

Für eine maximale Punktzahl beim Richtlinienindikator müssen Unternehmen nicht für alle in ihren Branchenprofilen aktivierten Nachhaltigkeitsthemen quantitative Ziele festlegen. Bei der Zielsetzung sollten vielmehr wesentliche Bereiche mit höherem Risikopotenzial priorisiert werden, in denen messbare Verbesserungen am dringendsten erforderlich sind. Bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen sind beispielsweise quantitative Ziele zu mindestens 50 % der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien in den Themen „Umwelt“ sowie „Arbeits- und Menschenrechte“ erforderlich.

Weitere Informationen zu den Bewertungsprinzipien finden Sie in den Bewertungsprinzipien von EcoVadis Ratings: Rahmen für alle Unternehmensgrößen und 360° Watch Ergebnisse.

34.5 Überarbeitung der Maßnahmen zur Biodiversität

Änderung: Erweiterung der Inhalte

Betrifft: Umwelt, Maßnahmen, Thema „Biodiversität“, Größen M und L

Ziel: Aktualisierung des Indikators „Maßnahmen“ im Kriterium „Biodiversität“ zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit den Anforderungen von Anhang II der CSDDD

Gilt für: Nachhaltigkeitsrating

Datum der Veröffentlichung: 14. Oktober 2026

Zusammenfassung: 
EcoVadis hat das Kriterium der Biodiversität aktualisiert und es auf diese Weise an die globalen Vorschriften angepasst. Das Kriterium „Biodiversität“ wurde um die Option „Aktionen zur Minderung der Auswirkungen auf die biologische Diversität durch den Einsatz von lebenden veränderten Organismen“ für mittlere und große Unternehmen erweitert. Diese Aktualisierung eröffnet Unternehmen explizit eine Möglichkeit, führende Praktiken im Umgang mit lebenden veränderten Organismen zu präsentieren und gleichzeitig die weitere Angleichung an die wichtigsten CSDDD-Anforderungen zu unterstützen.

Warum wurde diese Änderung vorgenommen?

  1. Die Änderung ermöglicht eine Bewertung der bewährten Verfahren von Lieferanten in Bezug auf die in Anhang II der CSDDD aufgeführten Umweltverbote und -konventionen.
  2. Diese Aktualisierung unterstützt Lieferanten dabei, hervorragende Leistungen beim Umgang mit lebenden veränderten Organismen und bei der Kontrolle der damit verbundenen Risiken nachzuweisen. Gleichzeitig ermöglicht sie es anfordernden Unternehmen, Compliance-Risiken in ihrer Lieferkette einfach zu überwachen und zu ermitteln.
  3. Eine spezialisierte Option für lebende veränderte Organismen lässt eine maßgeschneiderte Bewertung der Betriebsabläufe mit hohem Risiko zu und liefert anfordernden Unternehmen detaillierte Daten, auf deren Grundlage sie Leistungsverbesserungen und Korrekturmaßnahmen fördern können.

Was hat sich geändert?

Die Änderung bestand in der Ergänzung der Option „Aktionen zur Minderung der Auswirkungen auf die biologische Diversität durch den Einsatz von lebenden veränderten Organismen“ im Kriterium „Biodiversität“ für mittlere und große Unternehmen. Diese neue Option wird für 20 ISIC-Codes angeboten, die in der nachstehenden Tabelle aufgelistet sind.

ISIC
011 Anbau einjähriger Pflanzen
0121 Anbau von Wein- und Tafeltrauben
0122 Anbau von tropischen und subtropischen Früchten
0123 Anbau von Zitrusfrüchten
0124 Anbau von Kern- und Steinobst
0125 Anbau von sonstigem Baum- und Strauchobst und Nüssen
0126 Anbau von ölhaltigen Früchten
0127 Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken
0128 Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke
0129 Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen
013 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken
014 Tierhaltung
015 Gemischte Landwirtschaft
0164 Saatgutaufbereitung
032 Aquakultur
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
72 Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
462 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
1102 Herstellung von Traubenwein
382 Behandlung und Beseitigung von Abfällen

34.6 Aktualisierung der Hilfeinhalte für die Fragebogenoption „Sonstiges“

Änderung: Klärung der Methodik

Betrifft: Aktualisierung des Fragebogens oder der Scorecard

Ziel: Anpassung der Formulierungen der Hilfeinhalte zu den Fragebogenoptionen „Sonstiges“ zur Verdeutlichung ihrer Verwendung

Gilt für: Nachhaltigkeitsrating

Datum der Veröffentlichung: 14. Oktober 2026

Zusammenfassung:

EcoVadis hat die Hilfetexte für die Fragebogenoptionen „Sonstiges“ in den Indikatoren „Maßnahmen“, „Unterstützungen“ und „Zertifikate“ aktualisiert. Durch diese Änderung werden die Anforderungen für die Einsendung von freien Texten verdeutlicht und deren Status als freiwillige Angabe betont. Ziel ist es, dass Unternehmen die Bewertung mit Überzeugung und ohne Sorge vor unbeabsichtigten Punktabzügen vornehmen können.

Werden die „Sonstiges“-Optionen nicht ausgewählt, wirkt sich das nicht negativ auf das Bewertungsergebnis aus, sofern die übrigen ausgewählten Antworten die Bewertungsanforderungen erfüllen und durch ausreichende Nachweise belegt sind.

Warum wurde diese Änderung vorgenommen?

Durch diese Änderung soll das bewertete Unternehmen den Fragebogen durch die folgenden wesentlichen Verbesserungen einfacher ausfüllen können:

  • Verbesserte Anleitung: Der Fragebogen enthält nun eindeutigere Anweisungen zur Beschreibung individueller Praktiken, Unterstützungen oder Zertifizierungen in Freitextfeldern, damit diese ordnungsgemäß bewertet werden können.
  • Explizite Optionalität: Die Anleitung gibt Unternehmen die Sicherheit, dass das Auswählen und Bearbeiten der „Sonstiges“-Optionen völlig optional ist.
  • Verringerte Mehrdeutigkeit: Durch die Aktualisierung werden unnötige Unsicherheiten bei der Einsendung beseitigt. Es wird explizit bestätigt, dass nicht ausgewählte „Sonstiges“-Felder die Bewertungsergebnisse nicht verschlechtern, sofern die vorrangigen Anforderungen erfüllt sind.

Was hat sich geändert?

Der Beschreibungstext innerhalb der Hilfeinhalte für „Sonstiges“-Optionen wurde für drei Fragebogenindikatoren aktualisiert:

Indikatoren der „Sonstiges“-Option Alt Neu
Maßnahmen Bitte wählen Sie diese Option nur, wenn die übrigen aufgelisteten Optionen nicht zutreffen.

Bitte wählen Sie diese Option nur, wenn die übrigen oben aufgelisteten Optionen nicht zutreffen. Beschreiben Sie Ihre Praktiken im offenen Freitextfeld. Ohne eine Erklärung kann diese Option nicht analysiert werden.

Diese Option ist optional. Wenn Sie diese Option nicht auswählen, hat dies keinen Einfluss auf die Bewertung Ihres Unternehmens, solange Ihre anderen Antworten die Bewertungsanforderungen erfüllen und ausreichende Nachweise vorliegen.

Unterstützungen Bitte wählen Sie diese Option nur aus, wenn Sie andere oder zusätzliche Unterstützungen haben, und geben Sie eine Erklärung im Textfeld an.

Bitte wählen Sie diese Option nur aus, wenn es in Ihrem Unternehmen andere oder zusätzliche Unterstützungen gibt, die nicht in den oben genannten Optionen aufgeführt sind. Beschreiben Sie die entsprechenden Unterstützungen im Freitextfeld. Ohne eine Erklärung im offenen Freitextfeld kann diese Option nicht analysiert werden.

Diese Option ist optional. Wenn Sie diese Option nicht auswählen, hat dies keinen Einfluss auf die Bewertung Ihres Unternehmens, solange Ihre anderen Antworten die Bewertungsanforderungen erfüllen und ausreichende Nachweise vorliegen.

Zertifikate Wählen Sie diese Option nur, wenn Ihr Unternehmen andere gültige Nachhaltigkeitszertifizierungen oder Umweltzeichen vorweisen kann, die nicht zu den vorstehenden Antwortmöglichkeiten zählen.

Bitte wählen Sie diese Option nur aus, wenn Ihr Unternehmen über andere oder zusätzliche Nachhaltigkeitszertifizierungen oder -kennzeichnungen verfügt, die nicht in den oben genannten Optionen aufgeführt sind. Beschreiben Sie die entsprechenden Zertifizierungen oder Kennzeichnungen im Freitextfeld. Ohne eine Erklärung kann diese Option nicht analysiert werden.

Diese Option ist optional. Wenn Sie diese Option nicht auswählen, hat dies keinen Einfluss auf die Bewertung Ihres Unternehmens, solange Ihre anderen Antworten die Bewertungsanforderungen erfüllen und ausreichende Nachweise vorliegen.

34.7 Erhöhte Genauigkeit der Scorecard durch neue Stärken und Verbesserungsbereiche (Batch 4)

Änderung: Änderung der aktuellen Methodik

Betrifft: Ethik, Nachhaltige Beschaffung, Größen S, M, L (26–49.999 Beschäftigte); Größe L (über 50.000 Beschäftigte)

Ziel: Verbesserung der Transparenz und Verständlichkeit der Scorecard

Gilt für: Nachhaltigkeitsrating

Datum der Veröffentlichung: 14. Oktober 2026

Zusammenfassung: 
Ab dem 14. Oktober 2026 finden Unternehmen im Nachhaltigkeitsrating neue kennzahlspezifische Stärken und Verbesserungsbereiche für den Berichterstattungsindikator innerhalb der Themen „Ethik“ und „Nachhaltige Beschaffung“. Jede im Fragebogen bewertete Kennzahl wird nun dediziert auf der Scorecard aufgegriffen. Dadurch erhalten bewertete Unternehmen eine klare Sicht auf ihre Ergebnisse und gewinnen umsetzbare Erkenntnisse für kontinuierliche Verbesserungen.

Warum wurde diese Änderung vorgenommen?

Durch diese Änderung soll die allgemeine Transparenz und Verständlichkeit der Scorecard durch die folgenden Verbesserungen erhöht werden:

  • Erhöhte Spezifität: Bisher war der Scorecard nicht zu entnehmen, welche einzelnen Kennzahlen unter dem Berichterstattungsindikator für die Themen „Ethik“ und „Nachhaltige Beschaffung“ bewertet wurden.
  • Umsetzbare Orientierung: Bewertete Unternehmen finden nun zu jeder Kennzahl dedizierte Stärken und Verbesserungsbereiche und können dadurch die Bewertungsanforderungen besser verstehen und gezielte Korrekturmaßnahmen festlegen.

Was hat sich geändert?

In der Scorecard sind nun neue detaillierte Stärken und Verbesserungsbereiche zu den verschiedenen Kennzahlen ausgewiesen, die im Berichterstattungsindikator unter den Themen „Ethik“ und „Nachhaltige Beschaffung“ bewertet wurden.

Die Bewertungsmethodik des Berichterstattungsindikators innerhalb der Themen „Ethik“ und „Nachhaltige Beschaffung“ bleibt unverändert.

34.8 Methodische Anpassungen gemäß der Anordnung Nr. 2 des chinesischen Handelsministeriums (MOFCOM)

Änderung: Änderung der aktuellen Methodik

Betrifft: Unterstützungen; Externe Nachhaltigkeitsaudits; Stärken und Verbesserungsbereiche; Alle Größen

Ziel: Verringerung der Risiken für Einkäufer*innen und bewertete Unternehmen mit direkten oder indirekten Aktivitäten in China

Gilt für: Nachhaltigkeitsrating

Datum der Veröffentlichung: 14. Oktober 2026

Zusammenfassung: 
EcoVadis schränkt die Anerkennung bestimmter Unterstützungen und Audits von Drittanbietern auf dem chinesischen Festland ein. Dies ist eine gezielte Änderung, die die Bewertungen der bewerteten Unternehmen schützt und das rechtliche Risiko verringert, ohne die grundsätzliche Methodik des Nachhaltigkeitsratings zu verändern.

  • Unterstützungen von bestimmten Branchenverbänden Dritter, die nach dem 5. August 2026 von chinesischen Unternehmen eingesendet werden, werden nicht mehr akzeptiert.
  • Spezifische externe Nachhaltigkeitsaudits, die nach dem 5. August 2026 bei chinesischen Unternehmen durchgeführt werden, werden nicht mehr akzeptiert. 
  • Stärken und Verbesserungsbereiche, in denen zuvor bestimmte Unterstützungen Dritter genannt wurden, werden durch allgemeine Formulierungen für Unterstützungen ersetzt. Dies hat keine Auswirkungen auf die Bewertung.

Warum wurde diese Änderung vorgenommen? 

Das regulatorische Umfeld in China hat sich in einer Weise entwickelt, die für chinesische bewertete Unternehmen und die mit ihnen verbundenen Einkäufer*innen rechtliche Unsicherheit hinsichtlich der Erstellung bestimmter Materialien Dritter oder der Bezugnahme darauf schafft.
Zum Schutz bewerteter Unternehmen und Einkäufer*innen vor entsprechenden Haftungsfolgen passt EcoVadis die Akzeptanzregeln für bestimmte Unterstützungen und Audits von Drittanbietern aus Festlandchina an und stellt die entsprechenden Stärken und Verbesserungsbereiche auf eine allgemeinere Formulierung um. Dies hat keine Auswirkungen auf die Bewertung.

Was hat sich geändert?

Die in den nachstehenden Tabellen aufgeführten vier Elemente sind betroffen:

Unterstützungen

Alt Neu
  • Akzeptiert wurden alle qualifizierten Mitgliedschaften (RBA Affiliate, Supporter, Regular, Full Member und RMI).

  • Von chinesischen Unternehmen nach dem 5. August 2026 eingesendete Unterstützungen werden nicht mehr akzeptiert.

WICHTIG

  • Vor dem 5. August 2026 veröffentlichte Bewertungen und eingereichte Unterlagen bleiben gültig. Die Änderungen wirken sich nicht rückwirkend auf frühere Bewertungen aus.

Externe Nachhaltigkeitsaudits

Alt Neu
  • Akzeptiert wurden Audit-Berichte vom Typ RBA Validated Assessment Program (VAP) für alle qualifizierten Unternehmen.

  • RBA VAP-Audits, die nach dem 5. August 2026 bei chinesischen Unternehmen durchgeführt wurden, werden nicht mehr akzeptiert.

WICHTIG

  • Vor dem 5. August 2026 veröffentlichte Bewertungen und eingereichte Unterlagen bleiben gültig. Die Änderungen wirken sich nicht rückwirkend auf frühere Bewertungen aus.

Stärken und Verbesserungsbereiche

Alt Neu
  • In vier Stärken werden RBA/RMI explizit erwähnt

Beispiel:

  • Stärke: Vollwertiges Mitglied der Responsible Business Alliance (RBA)

  • Wenn eine qualifizierte RBA-/RMI-Unterstützung (außerhalb Chinas) akzeptiert wird, löst dies die bestehenden Unterstützungs-Stärken mit allgemeiner Formulierung aus.