Es entspricht der Methodik von EcoVadis, dass der Bewertungsrahmen spezifisch für die zu bewertende juristische Person ist und auch zugehörige Tochtergesellschaften/Standorte auf nationaler oder internationaler Ebene (falls vorhanden) umfasst. Tochtergesellschaften/Standorte, in denen das bewertete Unternehmen mehr als 50 % der Anteile hält oder kontrolliert, werden in den Bewertungsrahmen miteinbezogen. In ähnlicher Weise wird auch eine Muttergesellschaft des bewerteten Unternehmens, die die oben beschriebenen Kriterien erfüllt, als zum Bewertungsrahmen gehörend betrachtet. Eine Schwestergesellschaft wird aufgrund der operativen Unabhängigkeit als nicht zum Bewertungsrahmen gehörend betrachtet.
Antworten in Fragebögen und die meisten bereitgestellten belegenden Dokumente sollten so spezifisch wie möglich für den Bewertungsrahmen sein. Die Nachhaltigkeitsleistung des bewerteten Unternehmens könnte unter- oder überbewertet werden, wenn der Nachweis ausschließlich von ihren Tochtergesellschaften/Standorten und/oder von ihrer Muttergesellschaft stammt. Daher können Richtlinien, Aktionen und Ergebnisse von ihren Tochtergesellschaften/Standorten und/oder ihrer Muttergesellschaft unter bestimmten Umständen nicht vollständig anerkannt werden, da nicht sichergestellt ist, dass die bereitgestellten Informationen auf den Bewertungsumfang anwendbar sind.
Nachstehend finden Sie kurze Zusammenfassung darüber, wie wir Informationen auf Ebene von Tochter- und Muttergesellschaften für die folgenden Management-Indikatoren analysieren:
Richtlinien:
- Nachweise, die von Ihrer Muttergesellschaft stammen, werden voll angerechnet, da es gängige Praxis ist, dass konzernweite Richtlinien von der Zentrale herausgegeben und an die Tochtergesellschaften weitergegeben werden und nicht mehrere Tochtergesellschaften ihre eigenen Nachhaltigkeitsrichtlinien und -strategien entwickeln müssen.
- Nachweise, die ausschließlich von Ihrer Tochtergesellschaft stammen, können dann akzeptiert werden, wenn sie einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten im Bewertungsrahmen darstellen, da wir sicherstellen müssen, dass die Richtlinien konzernweit kommuniziert werden.
Aktionen:
- Maßnahmen sind spezifisch für die bewertete Einheit, da die Umsetzung für jede Tochtergesellschaft oder jeden Standort einzigartig ist. Aktionen Ihrer Muttergesellschaft werden nur dann angerechnet, wenn mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Maßnahmen auch auf Ihr Unternehmen anwendbar sind. Faktoren wie Branchensektor und geografische Nähe werden bei der Analyse von Informationen auf Ebene der Muttergesellschaft berücksichtigt.
- Nachweise Ihrer Tochtergesellschaften werden vollständig akzeptiert und angerechnet.
Ergebnisse:
- In großen Unternehmen ist es gängige Praxis, eine aggregierte Berichterstattung auf Konzernebene durchzuführen. Eine Berichterstattung auf der Ebene der Muttergesellschaft wird jedoch nur teilweise angerechnet, da sie keinen genauen Überblick über den Bereich bietet, der der Bewertung unterliegt. Es werden zentrale Leistungsindikatoren (KPIs) erwartet, die spezifisch für den zu bewertenden Bereich sind, da sie ein klareres Bild der Nachhaltigkeitsleistung des bewerteten Unternehmens liefern. Wir sind der Ansicht, dass eine auf Konzernebene aggregierte Berichterstattung wieder aufgegliedert werden kann, um KPIs zu erhalten, die dem exakten Umfang der Unternehmensbewertung entsprechen.
- Nachweise, die ausschließlich von Ihrer Tochtergesellschaft stammen, können nur dann akzeptiert werden, wenn sie einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten innerhalb des Bewertungsrahmens darstellen. Bitte lesen Sie auch die Leitfäden zur Erstellung eines Berichts, die in der Registrierkarte „Anleitung zur Nachhaltigkeit“ im Abschnitt „Nützliche Ressourcen“ verfügbar sind.
Klicken Sie hier, um mehr über das Format und die Gültigkeitsdauer der Nachweisdokumente zu erfahren.
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