Der Rahmen bezieht sich auf die juristische(n) Person(en) des Unternehmens, die einer EcoVadis Bewertung unterzogen wird/werden. Die drei möglichen Bewertungsrahmen sind:
- Konzern,
- Unternehmenseinheit,
- Standort.
Alle Unternehmen, die eine EcoVadis Bewertung anfordern, werden stets gemäß der oben genannten Rahmen klassifiziert.
- Wie sind die verschiedenen Rahmenarten definiert?
- Welche Arten von Bewertungsrahmen sind zulässig?
- Welche Arten von Bewertungsrahmen sind nicht zulässig?
- Was sind Betriebsstandorte?
- Kann ich den Umfang meiner Bewertung ändern?
Wie sind die verschiedenen Rahmenarten definiert?
KONZERN [Angezeigt als (GROUP) auf der EcoVadis Plattform]
Eine Bewertung auf KONZERN-Ebene bezieht sich auf ein Unternehmen (juristische Person) mit Tochterunternehmen oder auf eine Tochtergesellschaft* (juristische Person) mit Tochterunternehmen (Teil des Konzerns), die Teil der Muttergesellschaft ist. Bei einer KONZERN-Bewertung werden alle in- und ausländischen Tochterunternehmen in die EcoVadis Bewertung einbezogen. Joint Ventures* werden ebenfalls auf KONZERN-Ebene bewertet.
UNTERNEHMENSEINHEIT
Als UNTERNEHMENSEINHEIT gilt ein Unternehmen (juristische Person) ohne Tochterunternehmen. Dabei kann es sich um ein Unternehmen mit nur einem Standort handeln oder um ein eigenständiges Unternehmen mit einem oder mehreren Standorten und demselben Namen als juristische Person oder um eine Tochtergesellschaft eines Konzerns ohne weitere Tochterunternehmen.
STANDORT
Bei einer Bewertung auf STANDORT-Ebene wird ein spezifischer geografischer Standort oder eine bestimmte Einrichtung einer juristischen Person bewertet. Dieser Standort hat keinen eigenen Namen als juristische Person. Daher verwendet EcoVadis ein Suffix (z. B. XYZ (Standortname)) für diese Standorte.
Ein Standort verwendet den Namen der juristischen Person seiner „Mutter“-Unternehmenseinheit mit dem Suffix (Standortname) als Name der juristischen Person auf EcoVadis.
* Tochtergesellschaft:
Eine Tochtergesellschaft (mit Namen als juristische Person bzw. Handelsregistereintrag) gehört zu einem anderen Unternehmen, für gewöhnlich der Mutter- oder Holdinggesellschaft.
* Joint Ventures:
Wenn es sich bei einem Unternehmen um ein Joint Venture handelt, beträgt die Mindestbeteiligungsquote mindestens 50 %, um als Tochtergesellschaft zu gelten.
Welche Arten von Bewertungsrahmen sind zulässig?
Um für eine Bewertung in Frage zu kommen, müssen die folgenden Rahmenkriterien erfüllt sein:
- Das Unternehmen muss einen Namen als juristische Person haben oder unter dem Namen der direkten Muttergesellschaft tätig sein. Der Name als juristische Person ist der Name, unter dem ein Unternehmen in dem Land, in dem es tätig ist, rechtlich registriert ist und arbeitet.
- Der Bewertungsrahmen muss in Bezug auf die Nachhaltigkeitsrisiken relevant sein und hängt von der Aktivität des Unternehmens ab.
EcoVadis empfiehlt, den Rahmen zu bewerten, der für die Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Geschäftspartnern am wichtigsten ist. Dies ermöglicht ein gezielteres Nachhaltigkeitsrisikomanagement und eine gezieltere Leistungsbewertung, da viele Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte) betrieblich an bestimmte Standorte oder eine Gruppe von Standorten innerhalb eines Landes oder einer Region gebunden sind.
Beispielsweise ist eine Bewertung auf Standortebene am geeignetsten, wenn Ihr Geschäftspartner direkt für den Erwerb von Produkten von einem bestimmten Standort verantwortlich ist.
Aus diesem Grund bieten Bewertungen, die auf Ebene der Unternehmenseinheit oder des Standorts durchgeführt werden, eine viel bessere Darstellung von Best Practices und möglichen Verbesserungsbereichen. Sie ermöglichen bei Bedarf auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen lokalen Teams bei speziellen Korrekturmaßnahmen. Wenn es ein konzernweites Nachhaltigkeitsmanagementprogramm gibt, sorgen Bewertungen auf Standortebene für eine bessere Transparenz und Steuerung der Umsetzung des Programms im gesamten Unternehmen.
Welche Arten von Bewertungsrahmen sind nicht zulässig?
Bestimmte Arten von Organisations- und Betriebsstrukturen sind NICHT zulässig:
- Mischkonzerne (Konzerne mit einer Vielzahl von Divisionen, die sich in ihren Aktivitäten unterscheiden)
- Geschäftsbereiche oder Abteilungen ohne Namen als juristische Person
- Rein kommerzielle Einheiten / Vertriebseinheiten in Produktionsgruppen (z. B. Vertriebsbüros, Handelsvertreter, Marketingbereiche) *1
- Holdinggesellschaft ohne Abdeckung von operativen Tochtergesellschaften, Genossenschaften *2 *4
- Produktnamen und kommerzielle Marken
- Gemeinnützige Organisationen, Nichtregierungsorganisationen *3 oder staatliche Organisationen/Regierungsorganisationen.
Weitere Informationen über Freiberufler und Selbstständige finden Sie unter Bewertung von Ein-Personen-Unternehmen.
*1 Kommerzielle Einheiten / Vertriebseinheiten:
Eine rein kommerzielle Einheit ist eine Tochtergesellschaft, die nicht-operative Aktivitäten ausübt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Handel, Merchandising und Verkauf. Nicht-operative Aktivitäten unterscheiden sich deutlich von der Hauptaktivität des Unternehmens und stellen ein nicht signifikantes Nachhaltigkeitsrisiko dar.
Gemäß der EcoVadis Methodik können kommerzielle Einheiten sowie Vertriebseinheiten nicht als eigenständige Unternehmenseinheiten bewertet werden, wenn sie Teil eines Großkonzerns sind, deren Unternehmen hauptsächlich im Bereich Fertigung tätig sind. Grund hierfür ist, dass die auf diese spezifischen Aktivitäten bezogenen Nachhaltigkeitsrisiken wesentlich geringer ausfallen als die tatsächlichen Fertigungsaktivitäten des Konzerns. Die rein kommerzielle Einheit eines Produktionsunternehmens stellt im Vergleich zu dem mit den Fertigungsbetrieben des Konzern verbundenen Risikos kein wirkliches Nachhaltigkeitsrisiko dar.
EcoVadis hat sich für diese Methodik entschieden, da andernfalls alle Nachhaltigkeitsrisiken, die von den Aktivitäten des Konzerns ausgehen, ausgeschlossen würden und die Gefahr bestünde, dass die Leistung von den Kunden falsch interpretiert wird.
Bitte beachten Sie, dass die Leistung aller Tochtergesellschaften in jede Konzernbewertung einbezogen wird. Mit anderen Worten: Die Standortrisiken der kommerziellen Einheit bzw. Vertriebseinheit werden im Fragebogen für die Produktionsaktivität berücksichtigt, da diese Bewertungen ein umfassenderes Spektrum von Fragen abdecken, die sowohl die Produktions- als auch die Verkaufsaktivitäten widerspiegeln. Diese Teilmenge der Fragen würde anders aussehen, wenn es sich bei den Standorten nicht um kommerzielle Einheiten bzw. Vertriebseinheiten handeln würde.
Wir können Vertreiber/Großhändler auf Ebene der Tochtergesellschaft bewerten, wenn sie ihre Waren von einem Dritten beziehen (unabhängig davon, ob sie auch innerhalb der Unternehmensgruppe produzierte Waren verkaufen), da diese Beschaffung neue nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit sich bringt.
*2 Holdings:
Wir können Holdings bewerten, wenn sie über operative Tochtergesellschaften verfügen und die gewählte Stufe des Bewertungsrahmens diese Tochtergesellschaften abdeckt.
*3 NGOs und Verbände:
Wenn eine NGO einen Namen als juristische Person hat, eine kommerzielle Aktivität ausübt (die mit einem Nachhaltigkeitsrisiko verbunden ist) und das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, können wir mit der Bewertung fortfahren.
*4 Genossenschaften:
Eine Genossenschaft besteht aus mehreren Einzelpersonen oder Unternehmen und verfolgt das Ziel, an einer alltäglichen Aktivität teilzunehmen oder ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Die Einzelpersonen/Unternehmen, die der Genossenschaft angehören, handeln meist eigenständig (mit einem separaten CSR-Managementsystem) und sind nicht rechtlich verpflichtet, der Genossenschaft zu berichten.
Was sind Betriebsstandorte?
Ein Betriebsstandort ist ein Standort, an dem das Unternehmen seine Hauptgeschäftstätigkeiten ausführt, z. B. Produktionsstätten, Zentren für Forschung und Entwicklung und Lagerhäuser. Büros und Verkaufsvertretungen gelten nur dann als Betriebsstandorte, wenn die Hauptgeschäftstätigkeit in einer Büroumgebung ausgeübt wird. Nachstehend finden Sie die drei Kategorien der Betriebsstandorte, basierend auf deren wesentlichen Geschäftstätigkeiten.
Fertigung | Großhändler | Bürotätigkeiten |
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*1
Hauptsitze werden immer einbezogen, unabhängig von der Geschäftstätigkeit, die an diesem Standort stattfindet (finanziell oder auf Strategie bezogen). Hauptsitze von Produktionsunternehmen produzieren möglicherweise keine Waren, werden aber dennoch als innerhalb des Rahmens der Betriebsstandorte erachtet.
*2
Co-Working-Arbeitsplätze werden mit einbezogen bei Unternehmen, die keine physischen Büros zur Verfügung stellen (Unternehmen mit ausschließlich Fernarbeit, besonders kleine Unternehmen usw.).
Kann ich den Umfang meiner Bewertung ändern?
Wir empfehlen Ihnen, die Bewertung in dem Umfang durchführen zu lassen, die von Ihrem Kunden angefragt wurde. Wenn Sie mit dem Umfang nicht einverstanden sind oder den Umfang Ihrer Bewertung ändern möchten, kontaktieren Sie uns, bevor Sie mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen.
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